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Natura 2000 – Serriger Bachtal auch in der neuen FFH Richtlinie ausgewiesen.

Serrig/Konz. Die SGD Nord gibt aufgrund des § 17 Abs. 3 Landesnaturschutzgesetz vom 06. Oktober 2015 (GVBl. S. 283) bekannt:

 

Die Bewirtschaftungsplanentwürfe für die FFH-Gebiete „Wiltinger Wald“, „Obere Mosel bei Oberbillig“, „Nitteler Fels und Nitteler Wald“ und „Serriger Bachtal und Leuk und Saar“ liegen vor. Die Planentwürfe mit Hinweisen dazu können in digitaler Form in der Zeit vom 02. bis einschließlich 29. Juni 2017 eingesehen werden:

 

  1. Im Internet unter www.naturschutz.rlp.de
    Dort unter Fachinformationen – Natura 2000 – Bewirtschaftungsplanung – Offen-lage Planentwürfe. Dort finden Sie auch Antworten auf „Häufig gestellte Fragen“ und weitere Informationen zur Bewirtschaftungsplanung und Natura 2000.
  2. Bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Untere Naturschutzbehörde, Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier, nach telefonischer Absprache mit Frau Ulrich (Tel.: 0651 – 715 315), während folgender Öffnungszeiten: 9 – 12 Uhr und 14 – 16 Uhr, Raum 252.
  3. Bei der SGD Nord, Obere Naturschutzbehörde, Stresemannstraße 3 – 5, 56068 Koblenz, während folgender Öffnungszeiten: montags bis donnerstags von 9 – 12 Uhr und von 14 – 15.30 Uhr und freitags von 9 – 13 Uhr.

 

Fachliche Anregungen, Hinweise und Stellungnahmen zu den vorliegenden Planentwürfen können während des Einsichtnahmezeitraums und bis zwei Wochen danach in schriftlicher Form an die SGD Nord oder per E-Mail an Mona.Christ@sgdnord.rlp.de gesendet werden.

 

Nach Abschluss der Phase der öffentlichen Beteiligung können die endgültigen Pläne anschließend dauerhaft im Internet unter www.naturschutz.rlp.de – Fachinformationen – Natura 2000 – Bewirtschaftungsplanung – Bewirtschaftungspläne eingesehen werden.

Quelle: Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

Bilder: W.Hoffmann

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