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Lob von der Polizei für die Einhaltung der Rettungsgasse

Trier/Schweich. 

Erneut kontrollierte die Autobahnpolizei Schweich mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei die Einhaltung der Rettungsgasse im morgendlichen Verkehrsstau auf der BAB 64 in Fahrtrichtung Luxemburg.

Bei der heutigen Kontrolle in der Zeit von 06:45 Uhr bis 08:30 Uhr wurde erfreulicherweise festgestellt, dass nur noch wenige Verkehrsteilnehmer die Vorschrift zur Bildung der Rettungsgasse missachteten.

Es wurden 7 Bußgeldanzeigen wegen Verstoß gegen die Rettungsgasse sowie eine Strafanzeige wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis gefertigt.

Bei der ersten Kontrollaktion im Oktober 2017 waren es noch 15 Bußgeldanzeigen gewesen.

Die Autobahnpolizei Schweich weist nochmals darauf hin, dass eine Rettungsgasse sofort zu bilden ist, wenn sich der Verkehr staut oder langsamer als Schrittgeschwindigkeit fährt.

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