Chefin erspart Mitarbeiter Gefängnisaufenthalt
Lautzenhausen/Airport Hahn. Am Freitagmorgen wurde ein 41-jähriger Rumäne am Flughafen Hahn bei der Einreisekontrolle des Fluges W 63805 aus Sibiu/Rumänien von der Bundespolizei verhaftet.
Laut Strafbefehl des Amtsgerichts Stadtroda wurde er im August 2018 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen, respektive einer Geldstrafe/Kosten von 2.854 Euro verurteilt.
Er selbst verfügte nicht über ausreichend Barmittel, so dass – nach einem Anruf – seine Chefin die geforderte Geldstrafe incl. der Kosten beim Bundespolizeirevier Mainz einzahlte. Somit konnte die Ersatzfreiheitsstrafe abgewendet und er auf freiem Fuß belassen werden.
Bundespolizeiinspektion Trier