Ermittlungsverfahren nach tödlichen Unfall in Ayl eingestellt.
Ayl. Nach Rücksprache mit dem leitenden Oberstaatsanwalt Peter Fritzen konnte die genaue Ursache des tödlichen Unfalls , bei der eine 20 jährige Fahrerin aus Trier in Ayl am 17.2.219 verunglückte, nicht geklärt werden.
(Wir berichteten am 17.2.2019 auf saar-mosel-news.)
Am Unfallfahrzeug konnten nach den Ergebnissen eines beauftragten technischen Sachverständigen und dessen Gutachten keine technischen Mängel festgestellt werden. Auch liegen keine Hinweise auf ein Verschulden Dritter vor. Das Todesermittlungsverfahren ist daher mangels Vorliegen von Anhaltspunkten für ein Fremdverschulden am Tod der Verstorbenen eingestellt worden. Das Ermittlungsverfahren, das gegen Unbekannt geführt worden ist, ist inzwischen eingestellt worden, da Tatverdächtige nicht ermittelt werden konnten. Die vor Ort anwesenden Ersthelfer konnten aus nachvollziehbaren Gründen keine sachdienlichen Angaben zu den Fahrzeugen oder Fahrern machen, die ohne zu helfen in der Nacht vom 17.2.2019 an der Unfallstelle vorbei fuhren. Auch auf eine Pressemitteilung der Polizei haben sich keine weiteren Zeugen gemeldet.
Staatsanwaltschaft Trier, Peter Fritzen (Leitender Oberstaatsanwalt)