Anzeige
PolizeiSaarland

Heizöl im Tank – Zoll deckte Steuerhinterziehung bei belgischer Zugmaschine auf

Dies gilt nicht nur für LKW - für PKW ebenfalls!

Saarbrücken/Saarlouis.   1.200 Liter Heizöl entdeckte der Zoll letzten Mittwoch kurz nach Mitternacht an der Autobahn 8 bei Saarlouis in dem Kraftstoffbehälter einer belgischen Zugmaschine. Heizöl darf wegen des geringeren Steuersatzes aber nicht als Kraftstoff verwendet werden.

Heizöl ist rot eingefärbter und gekennzeichneter Kraftstoff, der günstiger besteuert wird (61,35 Euro/1.000 Liter) als Dieselkraftstoff (470,40 Euro/1.000 Liter).

Das Heizöl mit dem günstigeren Steuersatz ist jedoch zweckgebunden und darf ausschließlich zum Verheizen verwendet werden. Mit dem Grenzübertritt gilt das deutsche Energiesteuerrecht. Aber auch in Belgien ist das Betreiben von Zugmaschinen mit Heizöl verboten.

Die fällige Energiesteuer in Höhe von rund 600 Euro zahlte der Fahrer noch vor Ort. Gegen den belgischen Fahrer wurde zudem ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet.

Für die zu erwartende Strafe wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 300 Euro einbehalten.

Übrigens: Heizöl in Kraftstoffbehältern ist keine Seltenheit. Im letzten halben Jahr hat die Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Saarbrücken im Saarland und im südlichen Rheinland-Pfalz insgesamt 11.000 Liter Heizöl in Kraftstoffbehältern entdeckt und versteuert.

 

Hauptzollamt Saarbrücken

Anzeige
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"