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Stadt Trier

Staatsanwaltschaft Trier erhebt Anklage gegen 32jährigen Tatverdächtigen wegen Mordes und Raubes mit Todesfolge

Tötung einer 63-jährigen Frau in Trier-West am 13.01.2021

Trier. Die Staatsanwaltschaft Trier hat Anklage gegen einen 32-jährigen Mann wegen des hinreichenden Tatverdachts des Mordes an der 63-jährigen Edith Blum aus Trier und des Raubes mit Todesfolge zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier erhoben.

Der Angeschuldigte ist nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hinreichend verdächtig, die Frau in der Nacht vom 13. auf den 14.01.2021 erschlagen zu haben, um sie auszurauben. Nach dem Ergebnis der von der Kriminaldirektion Trier durchgeführten Ermittlungen hält die Staatsanwaltschaft folgenden Geschehensablauf für wahrscheinlich:

Der Angeschuldigte und das Tatopfer verkehrten vor der Tat im Trierer Obdachlosenmilieu. Nachdem die 63-Jährige den Tag vor der Tatnacht in der Innenstadt von Trier verbracht und zuletzt im Bereich der Treveris-Passage gemeinsam mit mehreren Personen alkoholische Getränke zu sich genommen hatte, begab sie sich nach 20:00 Uhr in Richtung ihrer Wohnung in Trier-West. Gegen 22:00 Uhr traf sie in der Nähe der Obdachlosenunterkunft „Benedikt-Labre-Haus“ auf den Angeschuldigten. Beide Personen begaben sich von dort aus gemeinsam in den Bereich der Baustelle des neuen Kreisverkehrs am Kopf der Römerbrücke in Trier-West

. Dort hielten sie sich eine Zeit lang auf und konsumierten u.a. gemeinsam Alkohol. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft besteht der hinreichende Verdacht, dass der Angeschuldigte nach einer gewissen Zeit den Entschluss fasste, die Frau auszurauben. Er schlug unter Verwendung eines bisher nicht bekannten Tatwerkzeugs auf die Geschädigte ein und fügte ihr schwere Kopfverletzungen zu, aufgrund derer sie bewusstlos liegen blieb. Anschließend soll er die Taschen und den Geldbeutel der Frau, in dem sich allenfalls ein geringer Geldbetrag befunden haben dürfte, durchsucht und den Tatort mit unbekannter Beute verlassen haben. Das Opfer verstarb im Laufe der Nacht an den schweren Schädelverletzungen und an Unterkühlung.

Bei dem Angeschuldigten handelt es sich um einen 32-jährigen Mann, der aus Eritrea stammt. Er reiste im März 2015 als Flüchtling nach Deutschland ein und lebte zunächst im Rhein-Hunsrück-Kreis. Im Februar 2020 zog er nach Trier um und lebte dort zuletzt in einer ihm von der Stadt Trier zugewiesenen Wohnung. Er ist bereits wegen Körperverletzungsdelikten, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Hausfriedensbruchs und Diebstahls vorbestraft.

Der Angeschuldigte geriet wenige Tage nach der Tat durch einen DNA-Treffer als Tatverdächtiger in den Fokus der Ermittlungen. Der Abgleich einer am Tatopfer gesicherten DNA-Spur durch das Landeskriminalamt ergab eine Übereinstimmung mit einer DNA-Spur aus einer bis dahin unaufgeklärten Straftat, nämlich einem versuchten Handtaschenraub im Palastgarten in Trier. In den frühen Morgenstunden des 25.11.2020 hatte ein zunächst unbekannter Täter eine 57-jährige Frau aus Trier, die auf dem Weg zu ihrer Arbeitsstelle war, mit einem wuchtigen Stoß umgestoßen, ihr heftige Tritte in den Gesichts- und Kopfbereich versetzt und versucht, ihr gewaltsam die Handtasche zu entreißen.

Sein Vorhaben scheiterte allerdings aufgrund der heftigen Gegenwehr der Frau. Diese hatte den Täter nach der Tat als dunkelhäutig beschrieben. Da der Angeschuldigte afrikanischer Herkunft ist und seine Nähe zur Trierer Obdachlosenszene, in deren Umfeld auch Edith Blum verkehrte, polizeibekannt war, richtete sich ein Tatverdacht gegen ihn. Ihm wurde eine DNA-Probe entnommen. Deren Profil stimmte sowohl mit der Spur aus dem Handtaschenraub als auch mit der Spur aus dem Mord an Edith Blum überein. Die Staatsanwaltschaft hat daher nicht nur Anklage wegen des Tötungsdelikts erhoben, sondern im Hinblick auf die Tat vom 25.11.2020 auch wegen des hinreichenden Tatverdachts des versuchten schweren Raubes und der gefährlichen Körperverletzung.

Der Angeschuldigte hat sich bislang nicht zur Sache eingelassen. Er befindet sich seit seiner am 22.01.2021 erfolgten Festnahme in Untersuchungshaft aufgrund Haftbefehls des Amtsgerichts Trier.

Das Landgericht Trier hat nunmehr über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung ist noch nicht bestimmt.

gez. ( Fritzen )
Leitender Oberstaatsanwalt

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