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PolizeiRegionVG Bernkastel-Kues

Unbelehrbarer Autofahrer.

Bernkastel-Kues.   Am frühen Sonntagmorgen wurde eine Streife der Polizei Bernkastel-Kues im Rahmen eines anderen Einsatzes auf einen Autofahrer aufmerksam, der alkoholisiert mit seinem Pkw unterwegs war. Da der bei der anschließenden Kontrolle durchgeführte Alcotest einen Wert von 1,24 Promille ergab, wurde dem jungen Mann eine Blutprobe entnommen und ein Strafverfahren eingeleitet. Zudem wurde Führerschein und Autoschlüssel sichergestellt. Nach Abschluss der Maßnahmen ließ er sich von einem Taxi auf der Wache abholen. Kurze Zeit später viel einer Streife der gleiche Pkw erneut in der Stadt auf.

Die anschließende Kontrolle ergab, dass der gleiche Mann erneut mit dem Pkw unterwegs war, obwohl er immer noch alkoholisiert war. Dies hat für den Mann zur Folge, dass gegen ihn ein weiteres Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und zusätzlich ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstoß gg. die 0,5 Promillegrenze eingeleitet wird. Da er angab, dass er auch noch einen dritten Schlüssel zu Hause hat, suchten die Beamten mit ihm seine Wohnung auf, um auch diesen Schlüssel sicherzustellen. Hierbei trafen sie auf zwei weitere junge Männer und einen außergewöhnlich starken Marihuanageruch in der Wohnung. Wegen Verdacht wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzes erging ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss. Bei der Durchsuchung der Wohnung wurden schließlich geringe Mengen an Betäubungsmittel gefunden, was zur Einleitung weiterer Strafverfahren führte.

Am frühen Sonntagmorgen wurde eine Streife der Polizei Bernkastel-Kues im Rahmen eines anderen Einsatzes auf einen Autofahrer aufmerksam, der alkoholisiert mit seinem Pkw unterwegs war. Da der bei der anschließenden Kontrolle durchgeführte Alcotest einen Wert von 1,24 Promille ergab, wurde dem jungen Mann eine Blutprobe entnommen und ein Strafverfahren eingeleitet. Zudem wurde Führerschein und Autoschlüssel sichergestellt. Nach Abschluss der Maßnahmen ließ er sich von einem Taxi auf der Wache abholen. Kurze Zeit später viel einer Streife der gleiche Pkw erneut in der Stadt auf. Die anschließende Kontrolle ergab, dass der gleiche Mann erneut mit dem Pkw unterwegs war, obwohl er immer noch alkoholisiert war. Dies hat für den Mann zur Folge, dass gegen ihn ein weiteres Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und zusätzlich ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstoß gg. die 0,5 Promillegrenze eingeleitet wird. Da er angab, dass er auch noch einen dritten Schlüssel zu Hause hat, suchten die Beamten mit ihm seine Wohnung auf, um auch diesen Schlüssel sicherzustellen. Hierbei trafen sie auf zwei weitere junge Männer und einen außergewöhnlich starken Marihuanageruch in der Wohnung. Wegen Verdacht wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzes erging ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss. Bei der Durchsuchung der Wohnung wurden schließlich geringe Mengen an Betäubungsmittel gefunden, was zur Einleitung weiterer Strafverfahren führte.

PI Bernkastel-Kues

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