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Luxemburg

Unwürdige Zustände bei Gaststätten und Unterkünfte in Luxemburg – Kontrolle

In dem mehrere Gastwirtschaften in der Vergangenheit wegen verschiedenen illegalen Handhabungen hinsichtlich Handelsermächtigungen oder Ausschankgenehmigungen aufgefallen sind, so ist am heutigen Nachmittag eine Gastwirtschaft in Esch/Alzette von den Polizeibeamten genauer unter die Lupe genommen worden.
An dieser Kontrolle waren insgesamt 15 Agenten beteiligt, in enger Zusammenarbeit nahmen unter anderem auch die Beamten des FNS, des Service de l’Architecte/Police des bâtisses der Gemeindeverwaltung E/A sowie die des Gesundheitsministeriums daran teil. Indem die Betreiberin des Lokals ebenfalls mehrere Zimmer vermietet, sind zudem die zu erfüllenden gesetzlichen Kriterien hinsichtlich Buchführung, Sauberkeit, Hygiene sowie Sicherheit alle zu Mietzwecken bereitgestellten Wohnungen überprüft worden.
Abgesehen von dem desolaten teils unwürdigem Zustand der vermieteten Räumlichkeiten wie nicht ausreichende Waschgelegenheiten, WC und Dusche/Warmwasser, keine Fenster in den Zimmern, mangelnde Beleuchtung und Belüftung, nicht ausreichende Wohnfläche oder Zimmerhöhe, sind bei der Kontrolle außerdem erhebliche Sicherheitsmängel festgestellt worden. So befanden sich leicht entflammbare Gegenstände überall im Treppenhaus und lose Elektrokabel, was im Brandfall verheerende Folgende haben könnte. Auch lag kein ordentlich geführtes Register der Mieteinnahmen vor, welche vom Mieter gegenzuzeichnen sind. So bestand auch nie ein solches Register und die Mieter zahlen für ihre ‚Räumlichkeiten‘ erhebliche Mieten, sodass man regelrecht von Ausbeutung sprechen kann.
Aufgrund dessen sind seitens der Beamten des Fonds national de solidarité die dort angemeldeten Mieter überprüft worden da der Verdacht bestand, dass die beherbergten Personen möglicherweise unrechtmäßige staatliche Bezüge empfangen, diese gesetzeswidrig handelten und jetzt dafür belangt werden.
Die Hygienevorschriften sind seitens der Beamten des Gesundheitsministeriums nachgeprüft worden, die ebenso grobe Nachlässigkeiten festhielten. Die Gemeindeverwaltung hat abgeprüft ob die Anzahl der zur Verfügung gestellten Mieträumlichkeiten mit dem Gemeinderegister übereinstimmt.
Wegen den erheblichen Mängel der Mietwohnungen, Unzulänglichkeiten der Registerführung, Schankwirtschaftsgesetz, grob fahrlässige Sicherheitsmängel, Anzahl der vermieteten Zimmer, ungenügende Hygiene… wird seitens des Service Régional de la Police Spéciale Esch/A Protokoll an die zuständige Staatsanwaltschaft errichtet. Seitens des FNS werden mehrere staatliche Bezüge geprüft, welche eventuell gesetzeswidrig erschwindelt wurden. Auch in diesen Fällen sind die Polizeibeamte mit der Nachuntersuchung betraut. Quelle: Polizei Luxembourg.

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