Anzeige
SaarburgVG Saarburg-Kell

3-G Regelung für Besucherinnen und Besucher der Verbandsgemeindeverwaltung

Saarburg. Angesichts der stark ansteigenden Corona-Infektionszahlen möchte auch die Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell die Sicherheit für alle Besucherinnen und Besucher sowie die Mitarbeitenden erhöhen. Aus diesem Grund gilt ab dem 24. November 2021 für alle Innenräume der Verwaltung die 3-G Regel (geimpft, genesen, getestet).

Dies bedeutet: Alle Bürgerinnen und Bürger müssen vor einem Besuch der Verwaltung entweder einen Impf- oder Genesenennachweis oder aber einen negativen Antigen-Schnelltest („Bürgertest“), der nicht älter als 24 Stunden ist, vorlegen. Die Testung ist nur dann gültig, wenn sie unter der Aufsicht eines professionellen Leistungserbringers (Ärztin/Arzt, Corona-Teststation oder Corona-Testzentrum) durchgeführt wurden. Kinder unter 12 Jahren benötigen keinen Test und sind getesteten Personen gleichgestellt.

Darüber hinaus bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger, auch weiterhin Kontakte mit der Verwaltung möglichst telefonisch oder per Mail wahrzunehmen. Soweit eine persönliche Klärung mit der Verwaltung zwingend notwendig ist, ist immer eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Diese Regelung gilt für alle Verwaltungsbereiche, lediglich beim Bürgerbüro kann eine Terminvereinbarung entfallen. Für den Zutritt in alle Verwaltungsgebäude ist das Tragen einer medizinischen Maske (so genannte OP-Masken oder FFP2-Masken) verpflichtend. Selbstverständlich gelten auch weiterhin die bekannten Abstands- und Hygieneregeln.

Bei der Suche nach den richtigen Ansprechpartnern hilft gerne unsere Telefonzentrale unter der 06581 81-0 weiter. Alle Ansprechpartner sind aber auch auf unserer Website www.saarburg-kell.de zu finden oder mit Hilfe des nachstehenden QR-Codes.

 

Anzeige
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"