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Staatsanwaltschaft Trier – Tötungsdelikt in Trier am 04.11.2024

Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Mordes; Festnahme zweier Tatverdächtiger in Rumänien

Trier. Am späten Nachmittag des 04.11.2024 fand ein Angehöriger die Leiche einer 68-jährigen Verwandten in ihrer Wohnung in der Blücherstraße in Trier. Die Verstorbene war – wie die Ermittlungen der Kriminaldirektion Trier am Tatort und die Obduktion des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Mainz vom 06.11.2024 ergaben – Opfer eines Tötungsdelikts geworden.

Nach den vorläufigen Ergebnissen der weiteren, eingehend geführten Ermittlungen sind ein 39jähriger Mann aus Trier und eine 36jährige rumänische Staatsangehörige dringend verdächtig, die Frau in ihrer Wohnung gewaltsam getötet zu haben. Aufgrund der bisherigen Erkenntnisse hält es die Staatsanwaltschaft für wahrscheinlich, dass die Beschuldigten aus Habgier handelten. Aus der Wohnung wurden Bargeld und andere Wertsachen entwendet.

Im Rahmen der Ermittlungen ergaben sich Hinweise darauf, dass die Beschuldigten unmittelbar nach der Tat nach Rumänien gereist waren. Das Amtsgericht Trier erließ am 08.11.2024 auf Antrag der Staatsanwaltschaft Trier einen Europäischen Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des gemeinschaftlichen Mordes. Die Beschuldigten konnten durch intensive Ermittlungen der Kriminaldirektion und der Staatsanwaltschaft Trier in Rumänien lokalisiert und in Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt Mainz und den rumänischen Behörden noch am Abend des gleichen Tages von der rumänischen Polizei festgenommen und inhaftiert werden. Die Staatsanwaltschaft Trier hat die Auslieferung der Beschuldigten nach Deutschland beantragt. Hierüber haben nunmehr die rumänischen Justizbehörden zu entscheiden.

Weitere Einzelheiten zum Tathergang und zu den Hintergründen der Tat können derzeit nicht mitgeteilt werden, da dies den Ermittlungserfolg gefährden könnte. Hierfür bitte ich um Verständnis.

gez. (Fritzen)
Leitender Oberstaatsanwalt

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