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VG Saarburg-Kell

Landestierschutzverband Rheinland-Pfalz lobt Katzenschutzverordnung

Die Verordnung der Verbandsgemeinde sei "ein starkes Zeichen für den Tierschutz"

Saarburg. Vor drei Jahren hat die Verbandsgemeinde Saarburg-Kell als eine der wenigen Kommunen in Rheinland-Pfalz eine Katzenschutzverordnung umgesetzt.

Seitdem dürfen Katzenhalter ihren Tieren nur noch dann unkontrollierten Auslauf gewähren, wenn diese durch einen Mikrochip gekennzeichnet, registriert und kastriert sind. Fortpflanzungsfähige Katzen dürfen keinen unkontrollierten Auslauf bekommen. Die wilden Populationen werden mit Hilfe ortsansässiger Tierschutzvereine kastriert und gekennzeichnet. Dabei arbeitet die Verbandsgemeinde eng mit diesen Vereinen zusammen, welche durch die Verordnung zugleich eine Rechtsgrundlage für ihre wichtige Tätigkeit erhalten.

Die 1. Vorsitzende des Landestierschutzverbandes Rheinland-Pfalz, Anna-Lena Busch, hat der Verbandsgemeinde nun bescheinigt, dass sie damit die vielen Tierschützerinnen und Tierschützer vor Ort in ihrer wertvollen Arbeit gegen das Leid von (Straßen-)Katzen unterstütze: „Wir möchten uns für Ihr Engagement bedanken. Mit Ihrer Unterstützung setzen Sie ein starkes Zeichen für den Tierschutz und helfen, die Situation der Katzen nachhaltig zu verbessern.“

Zweck der Katzenschutzverordnung ist die Eindämmung der ungewollten Vermehrung freilebender Katzen. Verwildert lebende Katzen führen kein schönes Leben, sondern weisen häufig erhebliche Gesundheitsmängel auf. Sie sind geschwächt durch Hunger, chronische Infektionskrankheiten und Parasitenbefall. Sie sind oftmals verletzt und dem Wetter schutzlos ausgeliefert. Sie begegnen Hauskatzen, die auf Freigang sind. Die Katzen werden ungewollt trächtig, es kommt zu Krankheitsübertragungen und Verletzungen durch Revierkämpfe.

Katzen vermehren sich rasch, sie können im Jahr zwei bis drei Mal jeweils vier bis sechs Junge bekommen. Oft werden diese zumeist ungewollten Katzenwelpen wild geboren bzw. ausgesetzt oder im Tierheim abgegeben. Die Aufnahmekapazitäten der Tierschutzvereine sind jedoch erschöpft. Auch die ausgesetzten jungen Katzen vermehren sich – die Spirale läuft weiter und die Populationszahlen wachsen von Wurf zu Wurf. Dabei nimmt auch die Zahl erkrankter und unterernährter Tiere zu. Der einzige Weg aus diesem Kreislauf ist die Kastration aller freilaufenden Katzen und Kater bis spätestens nach Ablauf des 5. Lebensmonats. Die Kastration ist für den Tierarzt/die Tierärztin ein routinemäßiger Eingriff, der unter Narkose durchgeführt und von den Tieren gut verkraftet wird.

Nur durch die Kennzeichnung und Registrierung kann die Katze ihrem Besitzer schnell zugeordnet werden. So ist es zum Beispiel möglich, den Besitzer zu informieren, sollte seine Katze verletzt oder verunfallt aufgefunden werden. Bei aufgefundenen Tieren ist die Rückgabe so innerhalb kürzester Zeit möglich. Auch die Kennzeichnung mittels Mikrochip führt der Tierarzt/die Tierärztin durch und ist vollkommen unproblematisch. Für das Chippen muss die Katze nicht in Narkose gelegt werden. Die gekennzeichneten Katzen und Kater können kostenlos bei einem der folgenden Haustierregister registriert werden:

FINDEFIX – Das Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
Bundesgeschäftsstelle
In der Raste 10, 53129 Bonn
Telefon 0228-60496
Mail: info@findefix.com
www.findefix.com

TASSO-Haustierzentralregister für die Bundesrepublik Deutschland e.V.
Otto-Volger-Straße 15, 65843 Sulzbach/Ts.
Telefon: 06190 937300
www.tasso.net

Alle Besitzerinnen und Besitzer einer Katze, die noch nicht gekennzeichnet, registriert und fortpflanzungsunfähig gemacht worden ist, bittet die Verbandsgemeindeverwaltung darum, die notwendigen Schritte einzuleiten und einen Termin beim Tierarzt zu vereinbaren. Auch wer regelmäßig Katzen auf seinem Grundstück füttert, ist für diese Tiere verantwortlich. Das betrifft die tierärztliche Versorgung und die notwendige Kastration der Katzen. Wer verwilderte Katzen auf seinem Grundstück hat, wendet sich bitte an den regionalen Tierschutzverein. Ebenso wichtig ist es, dem Tierschutzverein verwilderte Hauskatzen zu melden.

VG Saarburg-Kell

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