Ausbruch der Vogelgrippe H5N8 in Rheinland-Pfalz
Am 23. Januar 2021 wurde durch das Friedrich-Loeffler Institut der Verdacht auf das Vorliegen des Vogelgrippe-Virus H5N8 bei einer verendeten Hawaii-Gans aus einem Vogelpark im Rhein-Pfalz-Kreis bestätigt. Das Veterinäramt des Rhein-Pfalz-Kreises hat den Betrieb umgehend gesperrt und entlang des Rheins für ein weitläufiges Gebiet eine Aufstallungspflicht für alle Geflügelhaltungen verhängt. Der Landkreis Bernkastel-Wittlich ist aktuell von dieser Pflicht bisher nicht betroffen.
Seit Oktober 2020 breitet sich eine hochansteckende Variante des Vogelgrippevirus H5N8 massiv in der Wildvogelpopulation in Deutschland aus, immer wieder sind auch Geflügelbestände oder Tierparks betroffen. Das Veterinäramt rät angesichts der sich ausbreitenden Vogelgrippe allen Geflügelhaltern, ihre Sicherheitsmaßnahmen erneut zu überprüfen und einen direkten oder indirekten Kontakt zu Wildvögeln unbedingt zu verhindern.
Mit diesen Maßnahmen kann der Eintrag der Viren verhindert werden:
- Geflügel darf nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel unerreichbar sind. Ebenso ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Futter, Einstreu und Dinge mit denen Geflügel in Berührung kommt, geschützt gelagert werden müssen.
- Oberflächenwasser, das für Wildvögel zugänglich ist und mit Kot verschmutzt sein kann, darf nicht zum Tränken benutzt werden.
- Grünfutter von Wiesen, auf denen Wasservögel grasen oder rasten ist ungeeignet. Ebenso ungünstig ist das Verfüttern von Speiseresten und Eierschalen.
- Um Mäuse und Ratten fernzuhalten muss der Futtervorrat unter Verschluss gehalten werden. Schadnager müssen bekämpft werden, denn sie übertragen zahlreiche Krankheitserreger.
- Im Stall sollte stalleigene Kleidung (Kittel/Overall) statt Straßenkleidung getragen werden. Besonders wichtig sind Gummistiefel oder -clogs, die ausschließlich im Stall getragen werden und dortbleiben. Eine Desinfektion des Schuhwerks ist optimal.
- Fremde Personen sollten den Stall momentan nur mit triftigem Grund betreten und nur mit Schutzkleidung. Vor dem Betreten und nach dem Verlassen des Stalls sollten die Hände gewaschen und desinfiziert werden.
- Nur wenn es wirklich nötig ist, sollten Gerätschaften anderer Geflügelhalter geliehen werden. Vor der Abgabe müssen sie gereinigt und desinfiziert werden.
- Den Kontakt zu fremdem Geflügel sollte man aktuell ebenso vermeiden wie den Kauf oder Tausch neuer Tiere unter Züchterkollegen. Lässt sich ein Neubesatz nicht umgehen, sollten Neuankömmlinge für mehrere Tage in Quarantäne.
- Katzen können die Erreger übertragen und müssen deshalb von allen Vogelhaltungen ferngehalten werden.
Totfunde von Wildvögeln (Eulen, Greifvögel, Wassergeflügel) bitte unverzüglich der Veterinärbehörde unter E-Mail: veterinaeramt@bernkastel-wittlich.de oder Tel.: 06571 14-2354 melden. Bei Singvögeln wurde H5N8 aktuell nicht nachgewiesen; einzelne Singvogel-Totfunde müssen daher nicht gemeldet werden.
Beitrag: Pressestelle Kreis Bernkastel-Wittlich