Berufungsprozess vor dem Landgericht Trier wegen tödl. Verkehrsunfall vertagt.
Trier/Taben-Roth
Rückblick: Der damals 22 – jährige verursachte am Karfreitag 2015 auf der B 51 bei Saarhausen einen Verkehrsunfall mit zwei Toten. In erster Instanz wurde der damals vom Amtsgericht Saarburg zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten ohne Bewährung verurteilt. (Wir berichteten) Vor der kleinen Strafkammer des Landgerichtes Trier fand heute der Berufungsprozess statt. Unter dem Vorsitzenden Richter Peter Egnolff wurde durch eine große Anzahl von Zeugenvernehmungen versucht die Abläufe des Beklagten von Gründonnerstag bis zum schrecklichen Unfall am Karfreitagmorgen zu rekonstruieren. Wie viel und welchen Alkohol er im Laufe des Gründonnerstag und in der Nacht zum Karfreitag getrunken habe, weiß ich nicht mehr; so der Angeklagte. Auch die Fußballfreunde, die hierzu befragt wurden, konnten sich nicht an solche Details erinnern. Ebenfalls gab es kein Erinnerungsvermögen weshalb er an diesem Karfreitagmorgen mit einem Freund ins Auto gestiegen ist um nach Saarburg zu fahren. Auch eine etwa 15. Minütige eingelegte Pause und ein Rechtsgespräch zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft, Verteidiger und Nebenklagevertreter blieb erfolglos. Die Berufungsverhandlung wird am Dienstag, 29.11.2016, 9 Uhr am Landgericht mit einer Zeugenaussage und den Sachverständigen fortgesetzt. Mit großer Wahrscheinlichkeit ist nach dem derzeitigen Stand der Beweisaufnahme mit einem Urteil zu rechnen.
Foto: Archiv saar-mosel-news
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