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FreudenburgMettlachTaben-Rodt

Bürgerinitiative sagt nein zum Windpark Wintersteinchen /Holscheider Wald !!

Saarburg/Freudenburg/Taben-Rodt.    Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger aus Weiten, Freudenburg und Taben-Rodt,
wir sagen:    Nein zum Windpark Wintersteinchen/Holscheider Wald !!

Fakten die gegen die Errichtung dieser Windkraftanlagen sprechen:

 Der Gesundheitsschutz der Menschen in Weiten, Freudenburg und Taben-Rodt
 Der Schutz des Trink- und Grundwassers (Wassergewinnungsanlage Taben-Rodt)
 Der Schutz von z. B. Schwarzstörchen, Rotmilanen, Mäusebussarden und vielen mehr
 Schutz der Biotope, insbesondere Stäfensjängen/Litzemer Steinchen
 Die Lage im Naturpark Saar/Hunsrück, FFH-Gebiete, Natura 2000, Vogelschutzgebiete
 Der Saarland-Radweg und Nordic-Walking Strecken führen durch die Konzentrationszone
 Fehlende Pachtverträge für die Standorte und die Zuwegungen
 Fehlende Verträge zur Verlegung eines Stromkabels von den Windkraftanlagen durch die Gemarkungen Freudenburg, Kastel-Staadt, Trassem bis zum Umspannwerk Saarburg.

Die Kirchengemeinde Weiten und mehrere private Landbesitzer haben die angebotenen Pachtverträge nicht unterzeichnet! Diese Entscheidungen erkennen wir mit einem großen und ehrenwerten Lob sowie Respekt an.
Eine große Anzahl der Weitener, Freudenburger und Taben-Rodter Bürger, insbesondere die, die einer direkten Belastung durch die 200 m hohen Windraftanlagen ausgesetzt werden, lehnen dieses Vorhaben aus den o. g. Gründen ab.

Eine Verhinderung ist noch möglich!
Jeder Bürger, der seine Rechte durch die Erteilung der beantragten Genehmigung beeinträchtigt sieht, kann Einwendungen gegen die Erteilung der Genehmigung einlegen.
Bitte unterstützen  Sie die Bürgerinitiative „Windkraft mit Vernunft“ e. V. durch Ihre Mitgliedschaft. Wir informieren unsere Mitglieder regelmäßig. (kurze E-Mail genügt)    Verantwortlich für den Inhalt: Vorstand der Bürgerinitiative „Windkraft mit Vernunft“ e. V., eMail: BI_Windkraft_mit_Vernunft@yahoo.de

Dieses Genehmigungsverfahren ist ein Verwaltungsverfahren, in welchem jeder Bürger, der seine Rechte durch die Erteilung der beantragten Genehmigung beeinträchtigt sieht, Einwendungen gegen die Erteilung der Genehmigung bis einschließlich 01.04.2021 erheben kann. Die jeweilige Einwendung muss den Namen und die leserliche Anschrift des Einwendungsführers tragen.

Die Genehmigungsbehörde ist verpflichtet, sich mit jeder erhobenen Einwendung sachlich auseinanderzusetzen. Falls Sie durch die Genehmigung des Windparks Ihre Rechte beeinträchtigt sehen, so z. B. Ihr Recht auf Schutz Ihrer Gesundheit, möchten wir Sie ermutigen, auch selbst Einwendungen zu erheben. Das geht ganz einfach. Schreiben Sie eine Mail oder einen Brief an folgende Adresse: lua@lua.saarland.de Oder: Landesamt für  Umwelt- und Arbeitsschutz, Don-Bosco-Straße 1, 66119 Saarbrücken.

„Windkraft mit Vernuft“ e.V.

Amerkung der Redaktion:

Heute Abend findet um  17.30 Uhr eine Sitzung des Gemeinderates Mettlach  statt.    Unter TOP 5 wird die Stellungnahme zum Antrag der Firma ABO Wind AG auf Errichtung und Betrieb von Windkraftanlagen auf Gemarkung Weiten abgehandelt.  Wir bleiben „dran“ und  berichten aktuell nach-

 

 

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