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Corona: 23 Neuinfektionen im Landkreis und in der Stadt

Inzidenz im Landkreis Trier-Saarburg sinkt auf 50,9

Trier/Krs. Trier-Saaarburg.   Am heutigen Dienstag wurden dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg 23 weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet – 18 aus dem Landkreis und 5 aus der Stadt Trier. Die Zahl der seit dem 11. März 2020 nachweislich mit dem Corona-Virus infizierten Personen beträgt nunmehr 6977 (2641 in der Stadt Trier und 4336 im Landkreis Trier-Saarburg).

Heutiger Wert der 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner laut Angaben des Robert-Koch-Institutes:
Stadt Trier: 38,6                   Landkreis Trier-Saarburg: 50,9

Erneut wurden dem Gesundheitsamt keine weiteren Nachweise von Virus-Mutationen gemeldet, damit bleibt es vorerst bei insgesamt 1314 nachgewiesenen Virus-Mutationen, davon 1202 Mal die „britische“ und 57 Mal die „südafrikanische“ Variante. Weitere 55 Fälle müssen noch genauer differenziert werden.

Die Zahl der aktuell Infizierten liegt bei 426 – 35 weniger als gestern. Diese verteilen sich wie folgt: 309 im Landkreis und 117 in der Stadt Trier. Zwölf Patienten aus dem Landkreis und der Stadt werden aktuell stationär in fünf Krankenhäusern versorgt.

Die Infektionszahlen verteilen sich im Landkreis Trier-Saarburg wie folgt auf die Verbandsgemeinden.
VG Hermeskeil: 691            VG Konz: 1004             VG Ruwer: 438
VG Saarburg-Kell: 1114       VG Schweich: 619       VG Trier-Land: 470

Gesundheitsamt: AHAL-Regeln strikt beachten und verantwortungsvoll handeln

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät unverändert, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen.

Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I.

Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.

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