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Corona: 29 Neuinfektionen im Landkreis und in der Stadt

Trier.   Am heutigen Samstag wurden dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg 29 weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet, 16 aus dem Landkreis und 13 aus der Stadt Trier.
Heute wurde dem Gesundheitsamt der Tod eines 76-jährigen Patienten aus dem Landkreis gemeldet, der im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung verstarb. Damit sind bisher insgesamt 106 Personen aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes verstorben, nunmehr 83 aus dem Landkreis Trier-Saarburg und 23 aus der Stadt Trier. 96 Todesfälle sind im Laufe der 2. Infektionswelle zu beklagen gewesen.

Die Zahl der seit dem 11. März 2020 nachweislich mit dem Corona-Virus infizierten Personen beträgt nunmehr 5182 (1916 in der Stadt Trier und 3266 im Landkreis Trier-Saarburg).
Insgesamt wurden bisher 237 Nachweise einer Virus-Mutation gemeldet, davon 221 Mal die „britische“ Viren-Mutation B.1.1.7. und 9 Mal die „südafrikanische“ Virus-Mutation B.1.351. Weitere 7 Fälle müssen noch genauer differenziert werden.

Die 7-Tage-Inzidenz liegt nach Mitteilung des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums in der Stadt Trier bei 36,8 sowie im Landkreis bei 57,6 Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen pro 100.000 Einwohnern.
Die Zahl der aktuell Infizierten liegt aktuell bei 333 – 28 mehr als gestern. Diese verteilen sich wie folgt: 236 im Landkreis und 97 in der Stadt Trier. 12 Patienten aus dem Landkreis und der Stadt Trier werden aktuell stationär in vier Krankenhäusern versorgt.

Die Infektionszahlen verteilen sich im Landkreis Trier-Saarburg wie folgt auf die Verbandsgemeinden.
VG Hermeskeil: 589 VG Konz: 796 VG Ruwer: 277
VG Saarburg-Kell: 800 VG Schweich: 456 VG Trier-Land: 348

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen.
Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I. Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.

Presseamt Stadt Trier

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