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Region

Corona: 35 Neuinfektionen in der Stadt und im Landkreis

Gemeinsame Pressemitteilung von Stadt Trier und Landkreis Trier-Saarburg

Trier.    Am heutigen Sonntag wurden dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg 35 weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet – 7 mehr als Sonntag vergangener Woche. Diese verteilen sich wie folgt: 28 aus dem Landkreis und 7 aus der Stadt Trier. Die meisten Fälle stehen im Zusammenhang mit einem Ausbruchsgeschehen in einem Seniorenheim im Landkreis.
Zwei ältere Patienten aus dem Landkreis sind im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung verstorben. Damit sind bisher insgesamt 41 Personen aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes verstorben, nunmehr 26 aus dem Landkreis Trier-Saarburg und 15 aus der Stadt Trier.

Die Zahl der seit dem 11. März nachweislich mit dem Corona-Virus infizierten Personen steigt auf 3299 (1237 in der Stadt Trier und 2062 im Landkreis Trier-Saarburg). Die 7-Tage-Inzidenz ist wieder gestiegen und liegt in der Stadt Trier bei 105,8 und im Landkreis bei 196,1 Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen pro 100.000 Einwohnern. Aufgrund der aktuellen Entwicklung ist mit einem weiteren Anstieg der Inzidenz in den nächsten Tagen zumindest im Landkreis zu rechnen.

Die Zahl der aktuell Infizierten liegt bei 555 – 31 weniger als gestern. Diese verteilen sich wie folgt: 379 im Landkreis und 176 in der Stadt Trier. Unverändert 36 Patienten aus dem Landkreis und der Stadt Trier befinden sich in stationärer Behandlung, 21 hiervon im Corona-Gemeinschaftskrankenhaus in Trier, 9 im Kreiskrankenhaus Saarburg und sechs in anderen Krankenhäusern.

Die Infektionszahlen verteilen sich im Landkreis Trier-Saarburg wie folgt auf die Verbandsgemeinden:
VG Hermeskeil: 340 VG Konz: 531 VG Ruwer: 152
VG Saarburg-Kell: 502 VG Schweich: 293 VG Trier-Land: 244

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät dringend, die geltenden Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, regelmäßig einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und zu lüften sowie Kontakte auch im privaten Umfeld auf ein Minimum zu begrenzen.
Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörige die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I.
Nochmals wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.
Alle Bürgerinnen und Bürger werden aufgerufen, während des geltenden Lockdowns die Kontaktbeschränkungen einzuhalten.

Presseamt Stadt Trier

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