Corona: 48 Neuinfektionen in der Stadt und im Landkreis
Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Trier und des Landkreises Trier-Saarburg

Trier. Am heutigen Freitag wurden dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg 48 weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet – 24 aus dem Landkreis und 24 aus der Stadt Trier. 13 Neuinfektionen entfallen in der Stadt auf die AfA Trier. Die Zahl der seit dem 11. März nachweislich mit dem Corona-Virus infizierten Personen steigt somit auf 1207 (496 in der Stadt Trier und 711 im Landkreis Trier-Saarburg).
Die 7-Tage-Inzidenz liegt heute in der Stadt bei 83,4 und im Landkreis bei 66,9 und damit unverändert deutlich über dem Grenzwert der Alarmstufe Rot des Warn- und Aktionsplanes Rheinland-Pfalz.
Aktuell gelten 384 Personen als infiziert, 191 im Landkreis und 193 in der Stadt Trier. 10 Patienten aus dem Landkreis und der Stadt Trier befinden sich in stationärer Behandlung.
Die Infektionszahlen verteilen sich im Landkreis Trier-Saarburg wie folgt auf die Verbandsgemeinden: VG Hermeskeil: 124, VG Konz: 127, VG Ruwer: 47, VG Saarburg-Kell: 187, VG Schweich: 122, VG Trier-Land: 104.
Erneut Neuinfektionen in der AfA Trier
Aus der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA) Trier wurden weitere 13 Neuinfektionen gemeldet. Die Einrichtung befindet sich in Gänze in Quarantäne.
Auch aus der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer wurde ein positiver Test gemeldet. Die Umgebungsuntersuchungen sind hier angelaufen. Die Verwaltung ist ohnehin für Publikumsverkehr geschlossen, über Telefon und Mail jedoch erreichbar. Sofern ein persönlicher Besuch der Verwaltung nötig ist, werden die Hygiene- und Abstandsregeln strikt eingehalten.
Auch in den anderen Einrichtungen dauern die Umgebungsuntersuchungen und Kontaktermittlungen mit hohem Arbeitsaufwand an.
Gesundheitsamt: AHAL-Regeln strikt beachten und verantwortungsvoll handeln
Die aktuellen Zahlen der Neuinfektionen zeigen, wie wichtig die Einhaltung der Hygiene-, Abstands- und Kontaktregeln auch im privaten Umfeld sind. Empfohlen wird, auch bei Menschenansammlung im Freien einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wenn dort der Abstand von 1,50m nicht eingehalten werden kann. Regelmäßiges Lüften von Räumen, in denen sich mehrere Menschen aufhalten, wird ebenso angeraten.
Gerade auch bei privaten Feiern sollte man auf die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln sowie des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes achten. Ab Montag gilt eine landesweite Beschränkung der Teilnehmerzahl an privaten Feiern von maximal 25 Personen. Grundsätzlich sollte man prüfen, ob in der aktuellen Lage private Feiern, Partys, aber auch Urlaubsreisen oder Ausflüge wirklich notwendig sind.
Nochmals wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.
Presseamt Stadt Trier