Corona: 555 Neuinfektionen im Landkreis und in der Stadt Trier
30. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes tritt Montag in Kraft
Trier/Krs. Trier-Saarburg. Am Wochenende wurden durch das Gesundheitsamt Trier-Saarburg 555 Neuinfektionen mit dem Corona-Virus mittels Meldesoftware übermittelt – 257 aus dem Landkreis Trier-Saarburg und 298 aus der Stadt Trier. Die erfasste Zahl der seit dem 11. März 2020 nachweislich mit dem Corona-Virus infizierten Personen beträgt somit 19.732 (8.351 in der Stadt Trier und 11.381 im Landkreis Trier-Saarburg).
Die Infektionszahlen seit März 2020 verteilen sich nach den erfassten Zahlen im Landkreis Trier-Saarburg wie folgt auf die Verbandsgemeinden.
VG Hermeskeil: 1331 VG Konz: 2760 VG Ruwer: 1159
VG Saarburg-Kell: 2858 VG Schweich: 1876 VG Trier-Land: 1397
Das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz (LUA) gibt den Wert der landesweiten Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz heute mit 4,16 an.
Eine verlässliche 7-Tage-Inzidenz für die Stadt Trier und den Landkreis Trier-Saarburg kann aufgrund des Meldeverzugs aktuell nicht angegeben werden. Die Stadt Trier und der Landkreis Trier-Saarburg liegen nach den offiziellen 7-Tage-Inzidenzen* der Neuinfektionen des LUA über dem Wert von 1000. Jedoch ist unter Berücksichtigung des Meldeverzuges ein wohl noch deutlich höherer Wert anzunehmen. Die heutigen Meldewerte des LUA lauten wie folgt:
Stadt Trier |
1309,3 |
Landkreis Trier-Saarburg |
1006,4 |
* Aufgrund des aktuellen Meldeverzuges dürften die tatsächlichen Inzidenzen deutlich höher liegen.
22 Patientinnen und Patienten aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes werden aktuell stationär behandelt. Die Zahl der aktuell Infizierten beläuft sich auf der Basis der erfassten Fälle auf 3.493 – 238 weniger als am Freitag. Diese verteilen sich wie folgt: 1763 in der Stadt Trier und 1730 aus dem Landkreis.
Die inzwischen 30. Corona-Bekämpfungsverordnung tritt am morgigen Montag in Kraft. Bereits seit gestern gilt eine neue Absonderungsverordnung des Landes mit neuen Quarantäneregeln für Kitas und Schulen. Die Verordnung sind im Internet unter www.corona.rlp.de abrufbar.
Kreisverwaltung Trier-Saarburg