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PolizeiRegionRheinland-PfalzSaarland

Festnahme von drei Terrorverdächtigen im Saarland

Saarbrücken/Saarlouis/Koblenz.   

Gestern Nachmittag (12.04.2018) nahmen Ermittler der Staatsschutzabteilung des LPP gemeinsam mit Spezialeinheiten drei syrischen Staatsangehörigen (21, 23 und 27 Jahre) im Raum Saarlouis fest. Gegen die Personen, die alle in Saarlouis wohnhaft waren, bestanden Haftbefehle wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung. Sie werden heute (13.04.2018) beim OLG Koblenz vorgeführt.

Bereits seit Oktober 2017 ermittelt eine neun-köpfige Ermittlungsgruppe  des Landespolizeipräsidiums unter Sachleitung der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz gegen die drei Männer, die im Jahr 2015 als Bürgerkriegsflüchtlinge nach Deutschland kamen und Asyl beantragten.

Den Hinweis auf die Gruppe erhielten die Polizeibehörden von einem Mitarbeiter einer Flüchtlingsunterkunft außerhalb des Saarlandes. Dieser hatte den 23-Jährigen Mann in einem Video erkannt, indem er mit Handgranaten, diversen Kriegswaffen und in Kampfuniform abgebildet war.

Umfangreiche Ermittlungen des Staatsschutzes, u.a. im Internet und islamwissenschaftliche Bewertungen erhärteten den Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung gegen den 23-Jährigen und seine beiden Komplizen.

So versuchte der 23-Jährige beispielsweise über das Internet Personen aus Deutschland als Kämpfer für den syrischen Bürgerkrieg zu rekrutieren. Dabei war er für die verbotene terroristische Vereinigung Ahar-Al Sham tätig, eine 2011 gebildete Gruppierung der syrischen Aufstandsbewegung gegen das Assad-Regime. Diese Organisation gehört zum salafistischen Spektrum des Widerstandes und will in Syrien einen islamischen Staat auf der Grundlage der Sharia gründen. Die 21 und 27 Jahre alten Männer sollen in Syrien Mitglieder des s.g. islamischen Staates gewesen sein.

Sowohl der 23-Jährige als auch der 21-jährige Mittäter wurden darüber hinaus im Kontext der Ermittlungen als islamistische Gefährder eingestuft. Allerdings liegen den Sicherheitsbehörden derzeit keine Erkenntnisse vor, dass die drei Beschuldigten konkrete Anschlagspläne für Deutschland bzw. Europa geplant hätten.

Im Rahmen der Festnahmeaktion stellten die Beamten umfangreiches Beweismaterial, u.a. Handys und Laptops, sicher.

Die Ermittlungen sowie die Auswertung von sichergestelltem Beweismaterial dauern derzeit noch an. Weitere Auskünfte können aus ermittlungstaktischen Gründen  derzeit nicht erteilt werden.

Hintergrund:

Die Zuständigkeit der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz und des Oberlandesgerichtes Koblenz für Straftatbestände der §§ 129a,b StGB wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen, terroristischen Vereinigung für das Gebiet des Saarlandes begründet sich in einem Staatsvertrag zwischen dem Saarland und Rheinland-Pfalz aus dem Jahr 1978.

Wenn der Generalbundesanwalt, der originär für diese oben genannten Straftatbestände zuständig ist, diese Ermittlungsverfahren an die Justiz der Bundesländer abgibt, greift der Staatsvertrag. Das Oberlandesgericht des Saarlandes in Saarbrücken verfügt über keinen eigenen sogenannten Staatsschutzsenat, vor dem die am 12.04.2018 festgenommenen Beschuldigten angeklagt werden könnten.

Zur Effektivierung der Verfolgung terroristischer und extremistischer Straftaten hat das Land Rheinland-Pfalz im Herbst 2017 bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz die Landeszentralstelle für die Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus (ZeT-rlp) eingerichtet. Sie ist zuständig für die Bearbeitung der Verfahren, die von dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof nach § 142a Abs. 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) an sie abgegeben werden Sie ist ferner sachlich zuständig für die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren von besonderer Bedeutung, besonderer Schwierigkeit oder besonderem Umfang aus den Bereichen des Terrorismus und Extremismus und kann Verfahren, die diese Kriterien erfüllen, jederzeit übernehmen. Die Landeszentralstelle ist für die Staatsanwaltschaften des Landes zentraler Ansprechpartner in verfahrensunabhängigen grundsätzlichen Fragestellungen aus den Bereichen der Terrorismus- und Extremismusbekämpfung. Sie unterstützt und koordiniert die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch der rheinland-pfälzischen Staatsanwaltschaften in den Bereichen des Extremismus und Terrorismus und wirkt auf die Bündelung von Verfahren hin, die gegen Personen geführt werden, die von den Sicherheitsbehörden als Gefährder eingestuft werden.

Generalstaatsanwaltschaft Koblenz.

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