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Saarburg

Forstbereich Saarburg – Ausbringung von Magnesiumkalk per Hubschrauber

Saarburg. Im Forstamtsbereich Saarburg wird in der Zeit ab 03. November 2022 bis voraussichtlich Ende Dezember auf einer Waldfläche von 672 ha eine Bodenschutzkalkung durchgeführt.

In diesem Zeitraum wird der Staatswald in den Forstreviere Freudenburg-Trassem. Serrig, Schillingen und Saarburg-Tobiashaus bearbeitet.

Die Arbeiten beginnen Anfang November im Bereich Taben-Rodt (oberhalb des Kaiserweg bis zu den Gemarkungsgrenzen Weiten und Mettlach).

Pro ha Waldfläche werden drei Tonnen kohlensaurer Magnesiumkalk ausgebracht. Die Verteilung erfolgt mit speziell ausgerüsteten Hubschraubern. 

Unseren Waldböden kommen elementare ökologische Funktionen zu. Nur ein gesunder Waldboden ist ein Garant für ein intaktes Waldökosystem, gesundes Baumwachstum und sauberes Wasser. Leider ist die Erfüllung dieser überaus wichtigen Bodenfunktionen vor allem durch übermäßige Luftschadstoffeinträge – trotz Verbesserung der Luftreinhaltung- nicht mehr in vollem Umfang gewährleistet. Unsere Waldböden versauern und verarmen an essentiellen Nährstoffen. Die Bodenschutzkalkung ist keine Düngung. Die Bodenschutzkalkung dient der Erhaltung der durch Bodenversauerung und Nährstoffverarmung gefährdeten Bodenfunktionen und der natürlichen Bodendiversität, Verringerung der Schwermetallmobilität und damit der Gefährdung des Grund- und Quellwassers sowie zur Stabilisierung der Waldökosysteme.


Eine Vielzahl von Studien und wissenschaftlichen Untersuchungen der Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF) belegen eingehend die Effektivität und lange Wirkungsdauer der Bodenschutzkalkung.

Die zu kalkenden Waldflächen werden von FAWF nach strengen wissenschaftlichen Parametern festgelegt.

Der ausgebrachte Kalk ist für den Menschen gesundheitlich unbedenklich. Um jedoch Verschmutzungen an Kleidung oder parkenden Autos sowie mögliche Beschädigungen durch das Herabfallen von kleineren Kalkbrocken und sonstige Störungen zu vermeiden, sollte das beflogene Waldgebiet während der Ausbringungszeiten gemieden werden.

Forstamt Saarburg

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