Anzeige
Bundespolizei

Gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern – Ukrainer muss in Haft

Lautzenhausen/Airport Hahn.    Am Dienstagabend wurde am Flughafen Hahn ein 24-jähriger Ukrainer, nach Einreise mit Flug 66717 aus Lwiw/Ukraine, von der Bundespolizei kontrolliert.

Die Überprüfung ergab, dass gegen ihn ein Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Bersenbrück/Niedersachsen wegen gewerbsmäßigem Einschleusens von Ausländern vorliegt.

Er soll zwischen Januar 2018 und September 2019 in mindestens sechs Fällen ukrainische Staatsangehörige in die Bundesrepublik zum Zwecke der Arbeitsaufnahme eingeschleust und dafür jeweils mindestens 500 Euro verlangt haben.

Nach Vorführung beim Amtsgericht Bad Kreuznach und Beschlussfassung durch den Richter wurde er in die JVA Rohrbach verbracht.

 

Bundespolizeiinspektion Trier

Anzeige
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"