Haftstrafe für sexuellen Kindesmissbrauch
Trier. Der Angeklagte Familienvater wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Das Landgericht Trier sah es als erwiesen, dass der Angeklagter seinen Sohn in über 200 Fällen sexuell unsittlich berührt habe. Bei der ersten Tat war das Opfer 13 Jahre alt.