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Hinweise der Polizeiinspektion Wittlich zu Karneval 2019

Wittlich.     Die fünfte Jahreszeit erreicht bald ihren Höhepunkt. Bis zum Abschluss der närrischen Session 2018/2019 finden auch im Dienstgebiet der Polizei Wittlich zahlreiche Veranstaltungen und Umzüge statt.

Die Polizei Wittlich gibt dazu folgende Hinweise:

Die Polizei Wittlich kontrolliert Motivwagen bei der Anfahrt zu den Umzügen

Alljährlich präsentieren die Narren an Fastnacht bei den Umzügen aufwendig gebaute Motivwagen zu ausgesuchten Themen.

Die genehmigenden Behörden, Veranstalter und Vereine weisen regelmäßig daraufhin, dass eine Personenbeförderung auf den Wagen während der An- und Abfahrt zu den Umzügen nicht erlaubt ist (s. dazu auch den Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz vom 22.10.2018) Leider ist auch nach einem tragischen, tödlich endenden Unfall im Jahr 2017 in Schweich, im Jahr 2018 noch immer festzustellen gewesen, dass dieses Verbot von mancher Gruppe ignoriert wird. So wurden wiederum während der Anfahrten zu den Umzügen alkoholisierte Feiernde, auch ganz oben auf den Motivwagen, festgestellt.

Dies wird zum Anlass genommen, entsprechende Kontrollen auf den Anfahrtswegen zu den Veranstaltungsorten durchzuführen.

Werden Personen auf den Motivwagen während einer Anfahrt festgestellt, heißt das im Umkehrschluss, dass der Fahrer die Fahrt alleine fortsetzen und die beförderten Personen den Rest des Weges zu Fuß oder mit zulässigen Beförderungsmitteln zurücklegen müssen. Möglicherweise verpassen die Mitfahrer dann den Beginn des Umzuges. Zudem wären da noch eine weitere unangenehme Folgeerscheinungen zu erwähnen: Da es sich bei der Anfahrt zu einem Umzug im eigentlichen Sinne nicht um eine Brauchtumsveranstaltung handelt, wäre der Personentransport in führerscheinrechtlicher Hinsicht zu prüfen. Gleichzeitig wäre eine Versicherungsfreiheit des Anhängers in Frage zu stellen, da der Personentransport auf der Hinfahrt zum Umzug nicht als Brauchtumsveranstaltung angesehen werden kann und von den Versicherungsbedingungen des Zugfahrzeuges möglicherweise ausgenommen ist. Auf den Fahrer der jeweiligen Zugmaschine kommen also unangenehme Ermittlungen zu, welche ein Ordnungswidrigkeiten- oder auch Strafverfahren nach sich ziehen können. Weiterhin werden die Fahrer der Motivwagen aufgefordert, mit angemessener Geschwindigkeit zum Veranstaltungsort zu fahren. Erlaubt sind Geschwindigkeiten von 25 km/h, da es sich bei den Motivwagen meist nicht um amtlich zugelassene Fahrzeuge handelt. Die überwiegend hohen Aufbauten sind nicht dazu geeignet, höhere Geschwindigkeiten zu fahren, wenn man davon ausgeht, dass PS-starke Zugmaschinen eingesetzt werden, die überwiegend 50 – 60 km/h fahren können. Auch hier ist eine Pflichtversicherung zu erwähnen, wenn eine Geschwindigkeit über 25 km/h festgestellt wird. Wird auf der Anfahrt mit einem Motivwagen eine transportierte Person durch eine unglückliche Fahraktion verletzt, muss der Fahrer sich eine fahrlässige Körperverletzung vorwerfen lassen.

Die erwähnten Aspekte gelten natürlich auch für die Rückführung des Motivwagens nach dem Umzug. Auch hier dürfen keine Personen auf dem Motivwagen mitfahren.

Die Polizei möchte kein Spielverderber sein, sondern auf die rechtliche Situation und das Gefahrenpotential aufmerksam machen.

Die Polizei Wittlich führt verstärkt Alkoholkontrollen durch

Ergänzend ist zu sagen, dass neben der Kontrolle der Motivwagen an den lustigen Tagen auch die Überprüfung der „normalen“ Verkehrsteilnehmer im Fokus steht. Bei diesen Verkehrskontrollen wird besonderes Augenmerk auf eine mögliche Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit gelegt werden.

Die Polizei Wittlich gibt Hinweise zum Jugendschutz

An vielen Fastnachtsveranstaltungen nehmen auch Kinder und Jugendliche teil. Die Bemühungen vieler Vereine um die Brauchtumspflege und ihre Jugendarbeit werden von der Polizei Wittlich ausdrücklich begrüßt.

Allerdings erleben Minderjährige bei vielen Erwachsenen, dass Fröhlichkeit und Alkoholkonsum anscheinend zusammengehören. Gelegentlich werden sogar unbedacht Minderjährige zum Mittrinken animiert. Der überaus sorglose Umgang mit Alkohol ist oft die Ursache für eine Vielzahl von Problemen, die von der Gesundheitsgefährdung bis zum Auslöser für Aggressivität oder Unfällen reichen.

Seit Jahren wächst das Problem, dass Kinder und Jugendliche in Deutschland zu früh, zu häufig und zu viel Alkohol trinken. Dabei schaden zahlreiche Eltern ihren Kindern leichtfertig, indem sie sie oft bereits mit 12 – 15 Jahren zum Alkoholkonsum ermuntern. Sie missachten dabei grob ihre Erziehungspflicht, nach der sie Schaden von ihren Kindern fernhalten müssen.

Daher möchte die Polizei Wittlich dazu aufrufen, dass die Bestimmungen des Jugendschutzes auch in der Karnevalssaison ernst genommen und umgesetzt werden.

Die Veranstalter von Karnevalssitzungen und Tanzveranstaltungen, aber auch die Inhaber von Gaststätten und sonstigen Verkaufsstellen von Alkohol sind für die Einhaltung der Bestimmungen zum Schutz der Jugend verantwortlich.

Die Polizei Wittlich weist daher erneut alle Verantwortlichen – Veranstalter und Wirte, Verkaufsstellen von Alkohol und alle Erwachsenen – auf einige wichtige Bestimmungen hin:

Jugendlichen unter 16 Jahren ist die Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen nur in Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder Erziehungsbeauftragten gestattet. 16 und 17-jährige dürfen ohne Begleitung bis 24.00 Uhr solchen Veranstaltungen beiwohnen.

Disco-Veranstaltungen gelten als gewerbliche Tanzveranstaltungen. Daher gelten hier ebenfalls die genannten Altersgrenzen.

Die Abgabe von Branntwein und branntweinhaltigen Getränken an Kinder und Jugendliche ist verboten. Dazu gehören auch die branntweinhaltigen Mixgetränke, wie z.B. mit Wodka oder Rum in Kleinflaschen oder sog. „Alcopops“, die immer mehr Verbreitung finden. Alle derartigen Getränke dürfen nicht an unter 18-jährige abgegeben und der Verzehr in der Öffentlichkeit muss unterbunden werden. Der Verzehr von Bier und Wein oder weinhaltigen Getränken ist Jugendlichen ab 16 Jahren erlaubt. Das Rauchen in der Öffentlichkeit darf Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren nicht gestattet werden. Die Abgabe von Tabakwaren an sie ist ebenfalls verboten.

Die Polizei Wittlich erinnert hiermit alle Vereine und Verantwortlichen daran, in den kommenden Veranstaltungen die Regelungen des Jugendschutzgesetzes zu beachten und damit zu beweisen, dass Spaß und Freud im Rahmen der Brauchtumspflege auch ohne massive Gefährdung für die Jugend möglich sind. Sie können durchaus auch damit werben, dass sie im Sinne des Jugendschutzes Zeichen setzen und sich somit aktiv für den Schutz von Kindern und Jugendlichen einsetzen!

Selbstverständlich werden die zuständigen Behörden in den kommenden Tagen ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der jugendschutzrechtlichen Bestimmungen werfen. Wo nötig, werden diese künftig weitergehende Maßnahmen zur Abwendung von Gefahren für das Wohl von Kindern und Jugendlichen treffen, aber auch unterstützend und beratend für sie tätig sein.

Für mögliche Fragen zum Jugendschutz steht Ihnen die Polizei Wittlich gerne zur Verfügung.

Die Polizei Wittlich ist bei den Veranstaltungen und Umzügen präsent

Die Polizei Wittlich wird, teils mit starken Kräften, bei den verschiedenen Umzügen und Veranstaltungen präsent sein, um einen friedlichen Verlauf zu gewährleisten und so für die Sicherheit von Teilnehmern und Gästen zu sorgen.

Die Polizei Wittlich wünscht allen feierfreudigen Narren und Jecken eine Unfall- und konfliktfreie fünfte Jahreszeit!!!

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