Landgericht Trier bestätigt das Urteil gegen einen 24 jährigen aus Saarburg
Trier
In der heutigen Berufungsverhandlung bestätigte das Landgericht Trier das Urteil vom Amtsgericht Saarburg gegen einen 24 Jährigen aus der Verbandsgemeinde Saarburg wegen fahrlässiger Tötung und Trunkenheitsfahrt mit zwei Toten.
Der Beklagte verursachte am Karfreitag 2015 einen Verkehrsunfall auf der B 51 bei Saarhausen mit zwei Toten. Wir können keine Bewährung geben, das würde einem „Freibrief“ gleichkommen; so der Vorsitzende Richter. Die eingebrachten Einwände des Beklagtenvertreters hinsichtlich beruflicher und sozialer Einbußen hat der Beklagte in Kauf zu nehmen.