Saarbrücken.
Bei dem Brand eines Hochhauses am Sonntag (03.12.2017) in Saarbrücken versammelten sich viele Schaulustige im Bereich der polizeilichen Absperrung. Gegen drei Männer, die mutmaßlich mit ihrem Handy von verletzten bzw. verstorbenen Personen Bilder/Filmaufnahmen fertigten, leiteten eingesetzte Polizisten Strafverfahren ein.
Die Handys der 22, 27 und 67 Jahre alten Männer stellten die Beamten sicher, die Aufnahmen werden ausgewertet. Im Falle einer Verurteilung besteht die Möglichkeit, dass die Handys als Einziehungsgegenstand einbehalten und nicht wieder ausgehändigt werden.
Die Polizei appelliert in diesem Zusammenhang an die Bevölkerung, sich in solchen Situation in die Lage der hilflosen Personen zu versetzen und sich selbst hinterfragen, ob man in einer solchen Ausnahmesituation gefilmt werden möchte.
Landespolizeipräsidium Saarbrücken.
Anmerkung der Redaktion: „Gaffen“ als Ordnungswidrigkeit sollte auch hier ggfls. nach der Bußgeldtabelle „Gaffer“ bestraft werden!