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SaarburgThemen des Tages

NÄCHTLICHES ALKOHOLVERBOT IN BESTIMMTEN BEREICHEN DER STADT SAARBURG

Saarburg. Während der Sommersaison nehmen die Beeinträchtigungen für die Anwohner*innen im Bereich der Saarburger Innenstadt zu.

Dies ist vielfach auf einen übermäßigen Alkoholkonsum von Personengruppen im öffentlichen Raum zurückzuführen und oftmals kommt es dabei zu Sachbeschädigungen, Vandalismus oder Körperverletzungen.

In einem gemeinsamen Gespräch zwischen Polizei, Ordnungsamt, der Stadt Saarburg sowie Vertretern der Jugendpflege wurde daher die Möglichkeit einer Allgemeinverfügung zur Beschränkung des Alkoholkonsums im öffentlichen Raum in der Stadt Saarburg in den Sommermonaten diskutiert. Anlass zum Gespräch gab es aufgrund von Störungen und Beschwerden in den ersten fünf Monaten dieses Jahres.

Im Gespräch wurde klar, dass nur ein kleiner Teil der Nutzer*innen für die bereits genannten Störungen verantwortlich ist und der größere Teil sich angemessen im öffentlichen Raum verhält. In den besonders auffälligen Bereichen ist es dennoch leider oft nicht möglich, die störenden von den nicht störenden Personen zu unterscheiden.

Bereits im letzten Jahr wurde eine entsprechende Allgemeinverfügung aufgrund von ordnungsbehördlichen Störungen erlassen, die zu einer deutlichen Reduzierung der entstandenen Probleme führte. Es wurde daher einvernehmlich entschieden, eine solche Verfügung auch in diesem Sommer zu erlassen.

Das Verbot, alkoholische Getränke im öffentlichen Bereich mitzuführen und/oder zu verzehren, wird dabei beschränkt auf besonders auffällige öffentliche Bereiche und nur auf die Nachtzeiten (22.00 bis 06.00 Uhr) von Freitag auf Samstag sowie Samstag auf Sonntag.

Zu den betroffenen Bereichen zählen das Saarufer auf beiden Seiten des Flusses rund um die Brückenstraße-Brücke und die Schiffanlegestelle, die Brückenstraße sowie die Brücke selbst, der Bahnhof inkl. der Parkplätze auf beiden Seiten der Bahnstrecke, der Altstadttunnel mit zugehörigem Kreisel sowie der gesamte City-Parkplatz inkl. des Mehrgenerationenplatzes und des Außenbereichs der Stadthalle.

Die Verfügung tritt am 26. Mai in Kraft und gilt bis zum 31. August 2022, gaststättenrechtlich konzessionierte Flächen sind davon ausgenommen.

Ziel ist es, einen Kompromiss zwischen den unterschiedlichen Bedürfnissen sowohl der Anwohner*innen, der Besucher*innen der Stadt als auch der Nutzer*innen des öffentlichen Raumes zu schließen.

Allen Beteiligten im Gespräch war es in der Entscheidungsfindung ein Anliegen, die unterschiedlichen Personengruppen und Altersgruppen mit ihren unterschiedlichen Bedürfnissen und Perspektiven in den Blick zu nehmen. Ziel ist es, in Zukunft Möglichkeiten zusätzlicher Angebote für junge Menschen in Saarburg zu schaffen. Dabei steht die Stadt Saarburg mit den Vertretern der Jugendpflege in Kontakt und ist offen für Ideen, Initiativen und Vorschläge aus der Bevölkerung.

VG Saarburg-Kell

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