Neue Streifenwagen für die Polizei Rheinland-Pfalz
Mainz. Innenminister Roger Lewentz hat den Audi A 6 als neuen Dienstwagen der rheinland-pfälzischen Polizei vorgestellt.
„Mit dem neuen Funkstreifenwagen steht den Beamtinnen und Beamten ein modernes und leistungsstarkes Einsatzfahrzeug zur Verfügung. Insbesondere die technische Sonderausstattung und das erweiterte Platzangebot werden den Arbeitsalltag im Streifendienst verbessern. Damit setzen wir den Wunsch der Polizei nach mehr Platz und Flexibilität um“, sagte Lewentz bei der Präsentation in Mainz.
In den kommenden Jahren werden die derzeit geleasten Dienstfahrzeuge (Audi A4) gegen insgesamt rund 350 Fahrzeuge des Modells Audi A6 ersetzt. Generell verfügt der A6 sowohl im Fond wie auch im Kofferraum über mehr Platz. „Alle Funkstreifenwagen entsprechen dem neuesten Stand der Technik, sind standardmäßig mit Allradantrieb ausgestattet und erhalten ein speziell angeordnetes Laderaumsystem im Kofferraum, das flexibel beladen werden kann. Hier ist eine Zuladung von 220 Kilogramm möglich. Damit ist sichergestellt, dass alle notwendigen Einsatzmittel der Polizei sicher in den Fahrzeugen verstaut werden können“, erläuterte der Minister.
Auch optisch wurde nachjustiert: Um die Sicherheit und Sichtbarkeit gerade bei schlechten Licht- und Witterungsverhältnissen zu erhöhen, haben alle Streifenwagen künftig zusätzliche Warnmarkierungen im Front- und Seitenbereich in neongelber Optik. Die Ausschreibung und Beschaffung wurde federführend im Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik durchgeführt. Im Vorfeld wurden die Einsatzkräfte beteiligt, um Wünsche und Anforderungen aus der polizeilichen Praxis an das neue Einsatzfahrzeug zu erheben.
„Im bundesweiten Vergleich kann sich die Ausrüstung unserer Polizistinnen und Polizisten sehen lassen und darauf bin ich sehr stolz. Neben der Bodycam, der Schutzausrüstung bei Terrorlagen oder den neuen Schutzwesten gehört auch der Taser zur der rheinland-pfälzischen Ausstattung des Streifendienstes“, sagte Lewentz.
Quelle: Pressemitteilung des Ministerium des Innern und für Sport vom 02.09.2020