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Phänomen ‘Shouldersurfing’

Luxemburg.

In enger Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft, dem Untersuchungsamt Luxemburg sowie den Beamten des SREC Luxemburg Abteilung -Vol Organisé- kam es zu einem Ermittlungserfolg im Rahmen des sogenannten ‘Shouldersurfing‘.
Nach mehrmonatigen, intensiven Ermittlungen konnte eine Gruppe von ausländischen Tätern (5 Personen) identifiziert werden, welche sich darauf spezialisiert hatten Opfer in Gaststätten und Amüsiervierteln auf dem Gebiet der Stadt Luxemburg zu bestehlen. (im Fachjargon SHOULDERSURFING genannt).
Die Vorgehensart ist in den meisten Fällen die Gleiche: Potentielle Opfer werden während des Bezahlvorgangs mit der Kreditkarte am Tresen der Gaststätten observiert um somit die Geheimzahl der Kreditkarte zu erspähen. Anschließend werden die Opfer, meist in einem Augenblick der Unachtsamkeit bzw. durch Antanzen, ihrer Kreditkarten beraubt. Mit der gestohlenen Kreditkarte begeben sich die Unehrlichen umgehend zum nächstgelegenen Geldautomaten und erbeuten Beträge in beträchtlicher Höhe. Meist wird der Diebstahl erst zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt.
Die mutmaßliche Täterschaft, welche ermittelt werden konnte, wird verdächtigt mindestens 45 solcher Straftaten begangen zu haben.
4 der 5 genannten Täter befinden sich derzeit bereits in Luxemburg in Untersuchungshaft.

In diesem Zusammenhang sei nochmals darauf hingewiesen, dass bei solchen Bezahlvorgängen Achtsamkeit an den Tag gelegt werden sollte.
Bewahren sie ihre Geheimzahl nicht an der gleichen Stelle wie ihre Bankkarte auf. Die Eingabe der Geheimzahl sollte möglichst verdeckt und nicht unter Beobachtung einer Drittperson eingegeben werden.
Falls der Diebstahl oder der Verlust einer Bankkarte festgestellt wird, so sollte diese umgehend gesperrt werden.

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