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PolizeiTaben-Rodt

Polizei Saarburg nimmt zwei Betrüger fest/ Warnung vor aktuellen Betrugsmaschen

Saarburg.   Die Polizeiinspektion Saarburg hat am Montagmorgen zwei Handwerker wegen des Verdachts des Betruges vorläufig festgenommen.

Diese sollen am vergangenen Wochenende in Taben-Rodt mit zwei weiteren Personen Spenglerarbeiten ausgeführt haben. Ihnen wird vorgeworfen, abredewidrig einen höheren als den mit den Auftraggebern vereinbarten Betrag in das schriftliche Auftragsformular eingesetzt und anschließend die Zahlung des überhöhten Betrages verlangt zu haben.

Die Geschädigten, ein älteres Ehepaar, leisteten bereits am Samstag eine Anzahlung auf den geforderten Betrag. Auf den Hinweis ihrer Tochter erstatteten sie Strafanzeige.

Als die Auftragnehmer am Montag die Restsumme abholen wollten, wurden sie vorläufig festgenommen.

Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Trier wurde gegen beide ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Betruges eingeleitet und ein Geldbetrag in Höhe des zu viel gezahlten Betrages beschlagnahmt. Da die Tatverdächtigen über feste Wohnsitze verfügten, wurden sie nach Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen anschließend wieder auf freien Fuß gesetzt. Das Ermittlungsverfahren wird fortgesetzt.

In diesem Zusammenhang warnt die Polizei vor reisenden Tätern, die unvermittelt an der Haustür klingeln, und ihre Handwerks- Dienste zunächst für angeblich kleines Geld und oftmals ohne Rechnung anbieten. Die danach geforderte Summe liegt teils bei dem zehnfachen dessen, was ein seriöses Unternehmen verlangen würde, inklusive der fehlenden Gewährleistungsansprüche.

Ein weiteres zur Zeit festzustellendes Problem sind gefälschte Rechnungen im Nachgang zu tatsächlichen, ordnungsgemäßen Leistungen.

Die Kunden erhalten vermeintlich von den tatsächlich Handwerksbetrieben eine Rechnung. Diese erweckt den Eindruck eines Originals.

Letztlich wurden sie aber von Betrügern zumindest im Bereich der Kontoverbindung verändert. So soll der Kunde das Geld auf das Konto der Betrüger überweisen.

Daher sollte vor dem Bezahlen einer Rechnung die IBAN des Empfängers mit anderen Unterlagen, wie z.B. dem Angebot, verglichen werden. Meist sollte bereits eine ausländische IBAN, welche nicht mit der DE-Kennung beginnt, den Kunden stutzig machen. In manchen Fällen erkennt man die Manipulation sogar bereits an der Klebefalz des Briefumschlages oder auch der stümperhaften Kopie.

Staatsanwaltschaft Trier

Polizeiinspektion Saarburg

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