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Update: Bürgerinitiative „Windkraft mit Vernunft“ e. V.

Orscholz/Weiten/Freudenburg/Taben-Rodt

Saarburg/Weiten/Taben-Rodt/Freudenburg.   In Ergänzung zu unserem Beitrag vom 10 .Februar fand eine Sitzung des Mettlacher Gemeinderates statt.

Dazu nimmt die Bürgeriniatiative „Windkraft mit Vernunft“ e.V , Orscholz/Weiten/Freudenburg/Taben-Rodt im nachfolgenden Beitrag Stellung:

Pressemitteilung: Mettlach-Weiten, 12.02.2021

  1. Gemeinderatsbeschluss vom 10.2.2021
  2. Restitutionsklage
  3. Pressemitteilung des Bürgermeisters vom 11.2.2021

Zu 1.) Gemeinderatsbeschluss vom 10.2.2021

Die AboWind AG hat ihren Antrag zur Erstellung der 5 Windkraftanlagen in Weiten, überarbeitet. Der Antrag wurde dahingehend modifiziert, dass die geplanten Windkraftanlagen in der Zeit zwischen dem 01.03 bis einschließlich 31.08. eines jeden Jahres von Sonnenaufgang bis -untergang nicht betrieben werden sollen.

Es ist zu vermuten dass mit allen  „möglichen Mitteln“ versucht wird eine Genehmigung zum Bau dieser 5 Windkraftanlagen zu erreichen.

Mit Bescheid vom 03.04.2019 wurde der erste Antrag der AboWind AG auf Errichtung und Betrieb von 5 Windkraftanlagen in Weiten, Windpark Wintersteinchen/Holscheider Wald, aus artenschutzrechtlichen vom Landesamtes für Umwelt und Arbeitsschutz (LUA) Gründen abgelehnt.

Damals hatte der Gemeinderat mehrheitlich den Anträgen zugestimmt. Auch waren damals die Antragsunterlagen unvollständig und fehlerhaft. Wie aus dem Sitzungsprotokoll zu entnehmen ist, wollte der Bürgermeister die notwendigen Dokumente nachreichen. Dieses wurde bis heute nicht gemacht. Es blieb bei den veralteten Unterlagen.

Dieses Mal hat die BI die Gemeinderatsfaktionen wiederum auf diese erhebliche Mängel in den Antragsunterlagen hingewiesen. In der Sitzung haben die Freien Bürger Mettlach und der Vertreter der Linken weitere Argumente aufgezählt,  die einer Zustimmung zu den Bauanträgen entgegenstanden.

Wiederum hat eine Mehrheit aus CDU und SPD des Gemeinderates bei den Gegenstimmen des Weitener CDU-Mitglieds, der das Votum der einstimmigen Ablehnung des Ortsrates Weiten folgte, der Freien Bürger Mettlach, des Vertreters der Linken und einem Mitglied der Grünen den fehlerhaften Anträgen zugestimmt.

Nach dem Motto: Zwei mal falsch = richtig!?

Der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion begründete das Abstimmungsverhalten wie bereits 2017, dass der Gemeinderat lediglich eine Stellungnahme zu den Bauanträgen abgibt. Die eigentliche Entscheidung über die Anträge würde ja wiederum vom LUA getroffen, gab er zu Protokoll.

Aus Sicht der BI wäre es jedoch wünschenswert gewesen, dass sich die Mitglieder der Fraktionen von CDU (bis auf 3 Ausnahmen) und der ges. SPD des Gemeinderates gewissenhafter auf ihre Entscheidungen vorbereitet hätten. Die Zustimmungen kamen bis auf 1 Stimme der Grünen (als einzige auch sachlich begründet) allesamt aus diesen beiden Fraktionen CDU + SPD. Wobei die SPD lediglich mit einer Floskel kommentierte: „Es gibt scheinbar immer noch Menschen, die meinen, der Strom käme aus der Steckdose“ einen Beitrag leistete. (dies wollen wir nicht weiter kommentieren!)

Die Gegenstimmen des Weitener Mitglieds, der FBM, Linke und die Grünen hatten alle sachliche Gründe für ihre Gegenstimmen.

Die BI wird auch dieses Mal dem LUA umfangreiche und aktuelle Zahlen, Daten und Fakten liefern, die hoffentlich wiederum zu einer Ablehnung der Bauanträge führen.

Zu 2.) Restitutionsklage

Vor einer umfangreichen Stellungnahme müssen wir uns noch notwendige Informationen einholen.

Was wir jedoch schon in Erfahrung bringen konnten:

Wie ja mittlerweile bekannt sein dürfte, gibt es in der Gemeinde keinen rechtmäßigen Flächennutzungsplan. (FNP) Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Saarlandes hat mit dem Urteil vom 04.02.2020 den Flächennutzungsplanes für unwirksam erklärt. Eine Revision gegen das Urteil des OVG des Saarlandes wurde nicht zugelassen.

Gegen diese Nichtzulassung der Revision legte die Gemeinde Mettlach Widerspruch ein. Dieser Widerspruch wurde am 12.11.2020 vom Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen – der Wert des Streitgegenstandes wurde für das Beschwerdeverfahren auf 60.000 € festgesetzt.

Begründet wurde das Urteil im Wesentlichen damit, dass schon bei der Beschlussfassung der Konzentrationsfläche „Holscheider Wald/Wintersteinchen“ zumindest damit zu rechnen gewesen sei, dass dieser Bereich aus artenschutzrechtlichen Gründen nicht der Darstellung der im Flächennutzungsplan entsprechenden Nutzung zugeführt werden könne.

Für den Fall der Ablehnung dieser Klage durch das OVG wäre die Gemeinde gehalten, erneut einen Flächennutzungsplan zu erarbeiten, weshalb der Bürgermeister und die Mitglieder der CDU und der SPD Gemeinderatsfraktionen u. E. zu vielen „Taten“ bereit sind. Denn dann könnte es passieren, dass auch vor ihren Wohnungen Windkraftanlagen beantragt werden. Da jedoch niemand die Anlagen vor seiner eigenen Haustür haben möchte, sind ihnen alle Mittel recht!

Die Weitener, Freudenburger und Taben-Rodter Bevölkerung sollen diese Versäumnisse ausbaden!

Kommt es nämlich zur Ablehnung der 5 Windkraftanlagen in Weiten, Wintersteinchen/Holscheider Wald,  muss die Gemeinde Mettlach ihre sogenannte „Feigenblattplanung“ wie im Gerichtsurteil zu entnehmen ist erneut überprüfen. Sie muss dann mit harten Kriterien begründen warum sie verschiedene Flächen aus dem FNP herausgenommen hatte, die das OVG des Saarlandes beanstandete.  So z. B. die Herausnahme der Fläche von über 200 ha „Hundscheid“ in Saarhölzbach.

Zu 3.) Pressemitteilung des Bürgermeisters

https://www.mettlach.de/mettlacher-flaechennutzungsplan-zur-steuerung-der-windenergie-doch-rechtmaessig

U. E. wird diese unvollständige Informationspolitik wird nicht zum Erfolg führen. Durch Täuschungsmanöver, Verschleierungstaktiken lassen sich weder die Mitarbeiter des Landesamts für Umwelt und Arbeitsschutz (LUA) noch die Richter des Oberverwaltungsgerichts (OVG) des Saarlandes in ihren neu zu treffenden Entscheidungen beeinflussen.

Dem LUA werden wir umfangreiche aktuelle Zahlen, Daten und Fakten liefern. Eine Kommunikation zum OVG sind wir am Prüfen.

Für Fragen stehe ich Ihnen gerne jederzeit tel. zur Verfügung.

Für den Vorstand der BI. Mit freundlichen Grüßen aus Weiten

Bernhard Nollmeyer Joachim Mohr

2. Vors. Schriftführer

BI „Windkraft mit Vernunft“ e.V. (Orscholz, Weiten, Freudenburg, Taben-Rodt)

Merziger Str. 7, 66693 Mettlach-Weiten

Tel. 06865 355, 015156300414

jogamohr@t-online.de

 

 

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