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PolizeiStadt Trier

Update – Säugling wurde nicht unberechtigt aus dem Trierer Mutterhaus mitgenommen.

Trier.    Nach der Alarmierung der Polizei Trier am vergangenen Freitagvormittag, dass ein Mann unberechtigter Weise einen Säugling aus dem Mutterhaus mitgenommen habe ( beigefügte Pressemitteilung der Polizei Trier https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117701/4788892 ), gibt es erste Ermittlungsergebnisse.

Den Notruf hatte ein Mitarbeiter des Mutterhauses abgesetzt, der aufgrund hausinterner Fehlinformationen irrtümlicherweise von einer Kindesentziehung ausging. Dies teilte er der Polizei in einem Notruf mit, der den bereits berichteten Polizeieinsatz auslöste.

Nach den ersten Ermittlungen ergibt sich der folgende vorläufige Geschehensablauf:

Am späten Freitagvormittag entschlossen sich die Mutter des Säuglings und der Kindsvater, das Krankenhaus, entgegen der Warnungen des Krankenhauspersonals, mit dem Kind zu verlassen. Das taten sie spontan und ohne Rücksprache mit den behandelnden Ärzten.

Diese Information wurde der Pforte des Mutterhauses in dem Ansinnen mitgeteilt, die Personen aufzuhalten. Nachdem der Versuch jedoch scheiterte, wurde der beschriebene Notruf abgesetzt.

Auf seinem Weg in Richtung Brückenstraße war der 24-jährige Kindsvater zunächst alleine mit dem Säugling unterwegs. Hier zog er einen spitzen Metallgegenstand hervor, mit dem er einen ihn verfolgenden Mitarbeiter des Mutterhauses bedrohte, um ihn von der Verfolgung abzuhalten.

Nachdem er in den Bus der Linie 3 eingestiegen war, konnte der nacheilende Mitarbeiter des Krankenhauses die Abfahrt des Busses stoppen, bis kurz darauf die Polizei eintraf.

Hier eskalierte die Situation in der beschriebenen Weise, da der Polizei die heute bekannten Informationen nicht vorlagen und sie von einer vermeintlich rechtswidrigen Kindesentziehung ausgehen musste.

Bei der Auseinandersetzung im Bus wurden der Kindsvater durch den Einsatz eines Distanzelektroimpulsgerätes sowie drei einschreitende Polizeibeamte durch dessen Widerstandhandlungen leicht verletzt.

Nach dem nun vorliegenden Zwischenstand der Erkenntnisse leitete die Polizei Ermittlungsverfahren zunächst gegen den 24-jährigen Tatverdächtigen u. a. wegen Bedrohung zum Nachteil des Krankenhausmitarbeiters sowie wegen Widerstands gegen die Polizeibeamten, nicht jedoch wegen einer rechtswidrigen „Entziehung Minderjähriger“ i. S. v. § 235 Strafgesetzbuch, ein.

Die Ermittlungen zu den Gesamtumständen und den Gründen, wie es zu dieser Entwicklung im Krankenhaus kam, dauern noch an.

Polizeipräsidium Trier

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