Vorgehensweise zur Unterbringung geflüchteter Menschen in der VG
Saarburg. Gemäß §1 des Landesaufnahmegesetzes sind die Landkreise, Verbandsgemeinden und Ortsgemeinden dazu verpflichtet, Geflüchtete aufzunehmen und unterzubringen. Die Verbandsgemeinde Saarburg-Kell übernimmt stellvertretend für die Ortsgemeinden die Organisation der Unterbringung und die Suche nach geeignetem Wohnraum.
Obwohl die Kreisverwaltung bereits Ende 2023 klargestellt hat, dass die Verbandsgemeinden zugewiesene Personen direkt an die Ortsgemeinden weiterleiten könnten (welche in diesem Fall dann eine Unterbringung innerhalb der Ortsgemeinden eigenständig bewältigen müssten), hat die Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell von dieser Option bislang keinen Gebrauch gemacht. Stattdessen wurde entschieden, diese Aufgabe zentral zu koordinieren und eine dezentrale Unterbringung über die gesamte Verbandsgemeinde hinweg zu realisieren. Diese Herangehensweise, die bereits seit 2015 entsprechend praktiziert wird, hat sich bewährt: Sowohl das Ordnungsamt als auch die Polizeiinspektionen Saarburg und Hermeskeil haben bestätigt, dass es bislang keine sicherheitsrelevanten Vorfälle in den angemieteten Wohnungen auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde gegeben hat. Auch die Sicherheitsbehörden bestätigen den Vorteil des dezentralen Ansatzes und bewerten ihn als praxistauglich und sicher. Eine größere Sammelunterkunft für Geflüchtete ist in der Verbandsgemeinde nicht vorgesehen.
Die Zuweisungen geflüchteter Menschen durch den Landkreis Trier-Saarburg und das Land Rheinland-Pfalz sind mit rund 152 Personen bis Ende des Jahres 2024 rund dreimal so hoch wie im vergangenen Jahr (54 Personen). In den vergangenen 18 Monaten wurden daher in mehreren Ortsbürgermeisterdienstbesprechungen, Verbandsgemeinderats- und Ausschusssitzungen sowie in Briefen an die Ortsbürgermeister, Hausbesitzer und Gemeinderäte auf die angespannte Wohnraumsituation und die voraussichtlichen Zuweisungen hingewiesen. Nur von zwei Gemeinden wurde der Verbandsgemeinde daraufhin die Möglichkeit angeboten, eine Wohnung anzumieten.
Daher wird auch zukünftig eine Anmietung von privaten Wohnungen und Wohnraum durch die Verbandsgemeinde Saarburg-Kell erfolgen müssen. Die Organisation von Wohnraum wird dabei von Seiten des Sozialamtes der Verbandsgemeinde übernommen. Der Fokus liegt weiterhin auf einer dezentralen Unterbringung in kleineren Wohneinheiten über die gesamte Verbandsgemeinde hinweg. Dieses Konzept hat sich in der Vergangenheit als hilfreich erwiesen, besonders durch die Möglichkeit, Menschen aus gleichen Herkunftsländern oder mit gleichen Sprachhintergründen gemeinsam unterzubringen, wodurch die Integration erleichtert wurde.
Für 2025 geht die Verbandsgemeinde Saarburg-Kell aufgrund der vorliegenden Informationen allerdings von einer geringeren Zahl an Zuweisungen aus als in diesem Jahr und wird noch einmal, stellvertretend für die Ortsgemeinden, auf eine gleichberechtigte Zuweisung von Einzelpersonen, Familien und verschiedenen Gruppen durch den Landkreis Trier-Saarburg hinwirken.
Weiterhin werden zukünftig die Ortsbürgermeister nach erfolgter Zuweisung darüber in Kenntnis gesetzt, dass Wohnraum in ihrer Ortsgemeinde belegt wird. Die Begleitung und Beratung erfolgen wie bisher über das Lokale Bündnis für Familie e.V. und die Integrationshelfer und sozialpädagogischen Fachkräfte der Verbandsgemeinde. Zusätzlich werden die Ortsbürgermeister weiterhin im Rahmen der Ortsbürgermeisterdienstbesprechungen über die allgemeine Lage informiert. Das Sozialamt steht ebenfalls für Rückfragen der Ortsbürgermeister wie bisher zur Verfügung.
VG Sab-Kell