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BundespolizeiStadt Trier

179 Tage und 30 Tage – Bundespolizei Trier vollstreckt anl. Grenzkontrolle zwei Haftbefehle

Trier/BAB A64.    Auf der BAB 64, Rastplatz Markusberg, wurden gestern zwei Haftbefehle von der Bundespolizei Trier, im Rahmen der eingeführten Grenzkontrollen zu Luxemburg, vollstreckt.

Gegen einen 61-jährigen Polen lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Bayreuth wegen Verstoß gegen das Waffengesetz vor. Er führte ein Reizstoffsprühgerät ohne Prüfzeichen im öffentlichen Raum und wurde zu einer Haftstrafe von 30 Tagen, abwendbar durch die Zahlung von 900 Euro verurteilt.

Die Überprüfung eines 49-jährigen Rumänen ergab zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaften München II und Frankenthal/Pfalz. Er wurde wegen Urkundenfälschung und Diebstahls zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 179 Tagen, hier abwendbar durch die Zahlung von insgesamt 7.100 Euro verurteilt.

In beiden Fällen konnte der haftbefreiende Betrag nicht bezahlt werden; es erfolgte eine Einlieferung in die JVA Trier.

 

Bundespolizeiinspektion Trier

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