Anzeige
RegionVG Konz

Brückenstraße in Konz für Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben

Konz.   

Die Brückenstraße in Konz darf von Fahrradfahrern künftig auch gegenläufig befahren werden – ein weiterer Beitrag zur „fahrradfreundlichen Stadt“, denn für Radfahrer werden dadurch unnötige Umwege abgeschafft ohne die Verkehrssicherheit zu beeinträchtigen!

Einbahnstraßen können unter bestimmten Voraussetzungen für Fahrräder in Gegenrichtung freigegeben werden. Nr. IV der VwV StVO zu § 41 besagt: „Beträgt in Einbahnstraßen die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h, kann Radverkehr in Gegenrichtung zugelassen werden“. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein, um von dieser Regelung Gebrauch zu machen:

  • Eine Höchstgeschwindigkeit in der Einbahnstraße von nicht mehr als 30 km/h.
  • Ausreichende Begegnungsbreite, ausgenommen an kurzen Engstellen; bei Linienbusverkehr oder stärkerem Verkehr mit LKW mind. 3,50m
  • Übersichtliche Verkehrsführung an und zwischen den Knotenpunkten
  • Ein Schutzraum für den Radverkehr, wo es orts- und verkehrsbezogen erforderlich ist.

Diese Voraussetzungen sind hier erfüllt.

Folgende Verkehrsregelungen sind dabei zu beachten:

  • Einbahnstraße als Bestandteil einer Tempo 30-Zonen: Beim Vorbeifahren an einer für den gegenläufigen Radverkehr freigegebenen Einbahnstraße bleibt gegenüber dem ausfahrenden Radfahrer der Grundsatz, dass Vorfahrt hat, wer von rechts kommt unberührt. Dies gilt auch für den ausfahrenden Radverkehr.

  • Einbahnstraße mit Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h: Mündet eine Einbahnstraße für den gegenläufig zugelassenen Radverkehr in eine Vorfahrtstraße, steht für den aus der Einbahnstraße ausfahrenden Radverkehr das Zeichen „Vorfahrt gewähren!“.

  • Für alle Verkehrsteilnehmer gilt ein hohes Maß an Aufmerksamkeit. In Einbahnstraßen ist bei Begegnungsverkehr die Geschwindigkeit entsprechend anzupassen, möglichst weit rechts zu fahren und ggf. anzuhalten.

Die Beschilderung wurde bereits angepasst und ist seit dem 18. Mai 2018 – also noch rechtzeitig vor dem 25-jährigen Jubiläum der Saar-Pedal 2018 – für den Radverkehr freigegeben.

Presseamt VG Konz

Anzeige
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"