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VG Konz

Öffentliche Sportanlagen im Freien in der VG Konz ab 25. Mai wieder offen

Abstands- und Hygieneregelungen müssen beachtet werden

Konz.   Aufgrund der geplanten Lockerungen seitens der Landesregierung Rheinland-Pfalz und auf Empfehlung der Kreisverwaltung Trier-Saarburg können die  Sportstätten im Freien in der Stadt und den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Konz wieder  ab Montag, 25. Mai 2020  für den kontaktlosen Sport genutzt werden. Die Benutzung von öffentlichen Sportanlagen im Freien ist ausgehend davon wieder zulässig, dass die Sportausübung und der Trainingsbetrieb kontaktfrei durchgeführt und  strenge Abstands- und Hygieneauflagen eingehalten werden.

Bei der Durchführung der zulässigen Trainingseinheiten in den Sportanlagen ist zur Reduktion des Übertragungsrisikos des Coronavirus (SARS-CoV-2) zwingend zu beachten, dass:

  1. Trainingseinheiten nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden dürfen;
  2. während der gesamten Trainingszeit das Einhalten eines Abstands von mehr als 1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen, insbesondere zwischen Sportlerinnen und Sportlern sowie Betreuerinnen und Betreuern, zu gewährleisten ist. Training, bei dem ein direkter Kontakt erforderlich oder möglich ist, ist untersagt;
  3. die Benutzung der Nasszellen und Umkleidekabinen untersagt ist;
  4. besonders strenge Hygieneanforderungen müssen beachtet und eingehalten werden, insbesondere im Hinblick auf Desinfektion von benutzten Sport- und Trainingsgeräten;
  5. Kontakte außerhalb der Trainingszeiten auf ein Minimum zu beschränken sind. Dabei ist ebenfalls die Einhaltung eines Mindestabstands von mindestens 1,5 Metern zu gewährleisten. Falls Räumlichkeiten (z.B. Materialräume) die Einhaltung dieses Mindestabstands nicht zulassen, sind sie zeitlich versetzt zu betreten und zu verlassen oder eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Schilder mit allgemein gültigen Verhaltens- und Abstandsregeln werden auf den Anlagen angebracht. Voraussetzung für die Nutzung durch die Vereine ist die Vorlage eines Hygieneschutzkonzeptes, welches jeder Verein/jede Gruppierung vor der erstmaligen Nutzung dem Träger der Einrichtung – Ortsgemeinde oder Verwaltung – vorlegen muss. Die jeweiligen Sport-Dachverbände bieten für eine Erstellung solcher Konzepte häufig Vorlagen an.

Die Turnhallen werden voraussichtlich ab dem 02. Juni wieder geöffnet. Mögliche Fragen zur Benutzung der öffentlichen Sportanlagen beantwortet die zuständige Fachabteilung „Schulen und Sport“ unter der Rufnummer 06501 – 83-192.

Bürgerhäuser und sonstige öffentliche Einrichtungen bleiben bis auf Weiteres noch geschlossen. Deren Öffnung wird bekanntgeben, sobald die Rahmenbedingungen durch das Land (inkl. Details zu den Abstands- und Hygieneauflagen) bekannt sind.

Pressestelle VG Konz 19.4.20

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