Haftbefehl und Ingewahrsamnahme
Trier. Am Samstagmittag wurde ein 33-jähriger Georgier im Stadtgebiet Trier von der Bundespolizei festgenommen. Gegen ihn lagen vier Fahndungsnotierungen vor: Zum einen ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Dresden wegen Diebstahls, eine Festnahmeanordnung der Bundespolizeidirektion Pirna sowie zwei Schengen-Fahndungen von Tschechien und Polen.
Die geforderte Geldstrafe/Kosten in Höhe von 377 Euro konnte er nicht bezahlen; er wurde für die nächsten 30 Tage zur JVA Trier verbracht.
Bereits am Freitagnachmittag wurde eine 16-Jährige, abgängig aus einer Jugendhilfeeinrichtung im Raum Trier, in Gewahrsam genommen. Ermittlungen ergaben, dass die Jugendliche bereits zum zweiten Mal an diesem Tag – am frühen Morgen wurde sie in der Nähe von Mannheim aufgegriffen – abgehauen war. Nach telefonischer Rücksprache wurde sie abermals ihrer Betreuerin übergeben.
Bundespolizeiinspektion Trier