68 j. Rentnerin aus Trier um mehrere zehntausend Euro betrogen.
TRIER:
Trier: Eine 68-jährige Frau aus Trier ist in den vergangenen Wochen um mehrere zehntausend Euro betrogen worden, nachdem ihr zunächst telefonisch ein Gewinn versprochen, dann hohe Vorauszahlungen gefordert wurden und schließlich von einem angeblichen Staatsanwalt mit Haft gedroht wurde.
Der Anrufer übermittelte eine an sich erfreuliche Nachricht. 40.000 Euro hätte die 68-Jährige bei einem Glücksspiel gewonnen. Zur Abwicklung des Gewinns müssten 6.400 Euro an Gebühren für Notar etc. gezahlt werden. Diesen Betrag überwies die Geschädigte über ein Finanztransaktionssystem nach Bulgarien. Statt des erhofften Gewinns erhielt sie wenig später einen Anruf eines angeblichen Leitenden Oberstaatsanwaltes aus Frankfurt, der ihr eröffnete, dass er wegen Geldwäsche und anderer schwerwiegender Delikte Ermittlungen gegen sie eingeleitet habe. Er drohte damit, ihr Konto sperren und die völlig eingeschüchterte Frau dem Haftrichter vorführen zu lassen. In der darauffolgenden Zeit folgte über ein Dutzend weitere Anrufe des Mannes, in deren Verlauf die 68-Jährige weiter unter Druck gesetzt wurde. Bis Anfang Januar zahlte die Frau einen mittleren fünfstelligen Eurobetrag an angebliche Rechtsanwälte, Steuerbehörden oder sonstige angeblich offiziellen Stellen in der Türkei. Die Zahlungen erfolgten über Western Union oder bar im Briefumschlag.
Der versprochene Gewinn wurde natürlich nie überwiesen. Die Rentnerin erstattete jetzt eine Strafanzeige bei der Polizei.
So wie der 68-Jährigen erging es lt. einer Mitteilung des Bundeskriminalamtes in den vergangenen Jahren tausenden älteren Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland. Auch im Bereich des Polizeipräsidiums Trier hat es in den vergangenen Jahren einige Fälle gegeben. Die Opfer sind meist im Rentenalter und oft alleinlebend. Die Ermittlung von Tatverdächtigen gestaltet sich sehr schwierig, da die Anrufer in der Regel aus Callcentern im Ausland agieren und ihre Telefonnummer mit technischen Tricks fälschen. Die Empfänger von Geldüberweisungen über Finanztransaktionssystem wie Western Union, Ukash. Paysafe oder andere sind ebenfalls kaum zu ermitteln.
Die Polizei rät deshalb zu größter Vorsicht bei Gewinnversprechungen am Telefon:
- Schenken Sie telefonischen Gewinnversprechungen keinen Glauben – insbesondere wenn an die Einlösung des Gewinns Bedingungen geknüpft sind. Bei echten Gewinnen müssen Sie kein Geld im Voraus überweisen.
- Lassen Sie sich von angeblichen Amtspersonen am Telefon nicht unter Druck setzen. Angehöriger deutscher Strafverfolgungsbehörden verlangen nie telefonisch Geldüberweisungen.
- Geben Sie am Telefon keine persönlichen Daten wie Kontonummer, Adresse oder Informationen aus dem persönlichen Umfeld an Unbekannte weiter.
- Wenn Ihnen ein Anruf verdächtig vorkommt oder Sie bereits Opfer geworden sind, wenden Sie sich umgehend an die Polizei.
- POLIZEIPRÄSIDIUM TRIER
Trier, 14.01.2016