[Anzeige] Das Arbeitszeugnis: Welche Bedeutung hat es und welche versteckten Formulierungen kann es enthalten? [Anzeige]
Ein Arbeitszeugnis erfüllt zwei Funktionen: zum einen dient es als Nachweis dafür, dass ein Arbeitnehmer ein Beschäftigungsverhältnis eingegangen ist. Zum anderen beurteilt der Arbeitgeber hiermit die Leistung des Arbeitnehmers.
Wegen der wichtigen Bedeutung, die dem Arbeitszeugnis zukommt, stellt das Arbeitsrecht hohe Anforderungen. Der Arbeitgeber kann die Erstellung nicht verweigern und darf bestimmte Formulierungen nicht verwenden. Tut er es doch, kann der Arbeitnehmer die Korrektur verlangen.
Was ist das Arbeitszeugnis und welche Bedeutung hat es?
Bei dem Arbeitszeugnis handelt es sich um ein schriftliches Dokument, das ein Arbeitgeber für einen Arbeitnehmer oder einen Auszubildenden ausstellt. Das Arbeitszeugnis wird in der Regel ausgestellt, wenn ein Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis beendet ist. Abweichend von dieser Regelung ist es möglich, ein Arbeitszeugnis als Zwischenzeugnis, wenn ein Auszubildender z. B. einen Ausbildungsabschnitt beendet hat.
Für den Arbeitnehmer oder den Auszubildenden hat das Arbeitszeugnis eine bestimmte Bedeutung. Neben dem Nachweis, dass ein Beschäftigungsverhältnis in einem bestimmten Zeitraum stattgefunden hat, dokumentiert der Arbeitgeber in der Urkunde auch die Arbeitsleistung. Diese Bewertung dient dem Arbeitnehmer oder Auszubildenden bei der Suche nach der nächsten Anstellung. Sie stellt praktisch seine Visitenkarte dar. Gerade für einen Auszubildenden hat das erste Arbeitszeugniseine besondere Bedeutung, weil hier noch nicht die Möglichkeit besteht, die eigenen Fertigkeiten und Fähigkeiten durch andere Arbeitszeugnisse nachzuweisen.
Wegen der hohen Anforderungen verlangt das Arbeitsrecht, dass bei der Erstellung des Arbeitszeugnisses bestimmte Kriterien erfüllt werden. Jeder Arbeitgeber ist zur Erstellung eines Arbeitszeugnisses verpflichtet. In dem Dokument dürfen bestimmte Formulierungen nicht auftauchen. Andere Punkte gehören dagegen zum zwingenden Inhalt eines Arbeitszeugnisses.
Ist der Arbeitgeber zur Ausstellung eines Arbeitszeugnisses verpflichtet?
Jeder Arbeitgeber muss für einen Beschäftigten oder einen Auszubildenden ein Arbeitszeugnis ausstellen. Die Verpflichtung trifft ihn allerdings nur dann, wenn der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Ausstellung des Arbeitszeugnisses geltend macht. Der Anspruch besteht für jede Art von Beschäftigung (auch bei einem Beschäftigungsverhältnis in Teilzeit oder einem befristeten Arbeitsverhältnis).
Die Verpflichtung zur Ausstellung eines Arbeitszeugnisses muss der Arbeitgeber auch dann erfüllen, wenn er den Mitarbeiter innerhalb der Probezeit wieder kündigen möchte. Es ist aber zwingend erforderlich, dass der Arbeitnehmer dieses beantragt. Von sich aus braucht der Arbeitgeber kein Arbeitszeugnis auszustellen.
Wann ist die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Erstellung eines Arbeitszeugnisses verjährt?
Nachdem der Anspruch auf die Erstellung eines Arbeitszeugnisses verjährt ist, kann der Arbeitnehmer sein Recht nicht mehr wahrnehmen. Die Verjährungsfrist richtet sich nach § 195 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Sie beginnt mit dem Kalenderjahr, in dem das Arbeitsverhältnis beendet wurde und endet nach drei Jahren.
Überdies kann der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag eines Passus einfügen, der seine Verpflichtung zur Erstellung eines Arbeitszeugnisses zeitlich begrenzt. Die vertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer steht über der gesetzlichen Regelung.
Wie lässt sich ein effizientes Arbeitszeugnis erstellen?
Ein effizientes Arbeitszeugnis lässt sich effizient erstellen, wenn der Arbeitgeber eine bestimmte Reihenfolge einhält, den wesentlichen Inhalt einfügt und auf versteckte Formulierungen verzichtet. Hinsichtlich der Reihenfolge kann der Arbeitgeber sich mit der Hilfe eines Zeugnismangers an die folgende Checkliste von Haufe halten.
Der Prozess der Zeugniserstellung wird eingeleitet, wenn ein Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis beantragt. Danach folgen die weiteren Schritte in dieser Reihenfolge:
- Das Zeugnis wird von dem Arbeitgeber oder einer Führungskraft angelegt.
- Die während des gesamten Beschäftigungsverhältnisses geleisteten Tätigkeiten werden in chronologischer Reihenfolge aufgeführt.
- Der Vorgesetzte oder Chef bewertet die einzelnen Leistungen. Hierzu kann er z. B. auch Kollegen befragen, die eng mit dem scheidenden Mitarbeiter zusammengearbeitet haben.
- Anschließend stößt der Vorgesetzte in dem Zeugnismanager die Zeugniserstellung an und prüft die Eingaben.
- Im letzten Schritt wird die Zeugniserstellung freigegeben.
Welche versteckten Formulierungen kann ein Arbeitszeugnis enthalten?
Ein Arbeitszeugnis muss immer positiv formuliert werden. Bestimmte Formulierungen sind nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verboten. Deshalb wählen manche Arbeitgeber versteckte Formulierungen. Hierzu gehören die Begriffe »stets«, »jederzeit« oder zur »vollsten Zufriedenheit«. In manchen Arbeitszeugnissen taucht auch die folgende Formulierung auf. »Er war bemüht, der geforderten Arbeitsleistung gerecht zu werden.« Mit diesen – eigentlich positiv ausgedrückten Formulierungen zeigen Arbeitgeber, dass eher das Gegenteil der Fall war.
Muss ein Arbeitgeber das Arbeitszeugnis im Bedarfsfall korrigieren?
Hat der Arbeitgeber einem Beschäftigten ein Arbeitszeugnis ausgestellt, das nach Form oder Inhalt nicht die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, muss er es auf Antrag des Arbeitnehmers korrigieren. Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Erstellung eines neuen Arbeitszeugnisses erlischt nach drei Jahren.