Änderung der Wahllokale zur Landtagswahl am 14. März 2021 in Konz

Konz. Aufgrund der Corona-Pandemie war es erforderlich, in einigen Stimmbezirken der Verbandsgemeinde Konz gegenüber den bisherigen Wahlen andere Wahllokale zu wählen. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis 21. Februar 2021 übersandt wurden, sind die aktuellen Wahllokale aufgeführt.
Ergänzend teilen wir nachfolgend mit, welche Stimmbezirke von der Änderung betroffen sind:
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Konz 0521: Gebäude der Stadtbibliothek, Konstantinstraße 50
bisher: Rathaus Konz, Am Markt 11
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Konz 0531: Ev. Gemeindehaus, Karthäuser Straße 155
bisher: Stadtteilbüro, Karthäuser Straße 64
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Konz 0541: Sporthalle St. Johann, Albanstraße
bisher: Grundschule St. Johann, Albanstraße
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Konz 0551: Sporthalle St. Nikolaus, Schlesierstraße 35
bisher: Grundschule St. Nikolaus, Schlesierstraße 35
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Konz-Filzen/Hamm: Casino Filzen, Steinberger Str. 5 für Filzen und Hamm
bisher: Jugendhaus Hamm für den Stadtteil Hamm
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Kanzem: ehem. Feuerwehrcasino, Gartenstraße 12a
bisher: „Alte Schule“, Kirchstraße 15
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Oberbillig: Gemeindesaal, Brückenstraße 6b
bisher: Pieterhaus, Brückenstraße 1
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Pellingen: Sporthalle, Schulstraße 9
bisher: Grundschule St. Antonius, Schulstraße
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Tawern-Fellerich: Kapelle, Zum Albach 1
bisher: Gasthaus Fischer, Schulstraße 1
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Wasserliesch: Mehrzweckhalle, In der Acht
bisher: Gymnastikhalle bei der Schule, In der Acht
Allgemeine Hinweise zum Wahltag:
Aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen sind bei der Stimmabgabe im Wahllokal einige Schutzmaßnahmen einzuhalten:
In den Wahlräumen und deren unmittelbaren Zugängen besteht die Verpflichtung, eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine Maske des Standards KN95/N95 oder FFP2 zu tragen. Weiterhin sind die allgemeinen Abstandsregelungen zu berücksichtigen. Für die Stimmabgabe erhalten die Wählerinnen und Wähler grundsätzlich Schreibstifte. Es ist jedoch zulässig, dass die Wählerinnen und Wähler eigene Stifte zur Kennzeichnung des Stimmzettels verwenden
Pressestelle VG KOnz