Appell des Gesundheitsamtes: Besondere Vorsicht in Überschwemmungsgebieten
Trier. Das Gesundheitsamt empfiehlt der Bevölkerung in der Region und den Einsatzkräften in den von der Überschwemmung betroffenen Gebieten, vor allem Kordel und Trier-Ehrang, besondere hygienische Vorsichtsmaßnahmen. Landrat Günther Schartz appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger vor Ort: „Bitte achten Sie auch auf Ihre eigene Gesundheit.“
Bedingt durch die Überflutung – auch die von Kläranlagen – und der warmen Temperaturen geht das Gesundheitsamt davon aus, dass in den überfluteten Gebieten und in den dort vorhandenen Schlämmen Darmbakterien und Viren, die Durchfallerkrankungen verursachen können, vorkommen. Deshalb sollten besondere Hygienemaßnahmen bei Arbeiten in diesen Gebieten berücksichtigt werden, hierzu gehört eine intensivierte Händehygiene.
Bei den Arbeiten mit kontaminierten Gegenständen und der Beseitigung von Verunreinigungen sollten sicherheitshalber flüssigkeitsdichte Handschuhe getragen werden. Nach dem Ausziehen der Handschuhe müssten die Hände mit Wasser und Seife gewaschen werden. Falls dies vor Ort nicht möglich ist, sollte eine Händedesinfektion erfolgen. Insbesondere gilt dies auch vor der Einnahme von Mahlzeiten.
Das Gesundheitsamt rät ausdrücklich, dass Kinder nicht im Bereich von Überschwemmungswasser baden oder spielen sollten.
Trinkwasser einwandfrei – Lebensmittel vorher prüfen
Das Trinkwasser wird immer wieder kontrolliert und ist in hygienisch einwandfreiem Zustand. Es kann aber zu Kontaminationen von Lebensmitteln gekommen sein, die mit Überschwemmungswasser überflutet wurden. Hierzu gehören Obst an Bäumen, Fallobst und Gemüse. Aufgrund der Belastung des Überschwemmungswassers mit Ölen und sonstigen Chemikalien sollten dieses Obst und Gemüse deshalb nicht genutzt, sondern vernichtet werden. Gleichzeitig sollte auch im weiteren Verlauf Wasser aus Bächen und Teichen nach einer Überschwemmung nicht für die Bewässerung von Gemüse, Feldfrüchten und Obst genutzt werden.
Aus den gleichen Gründen sollte zurzeit, bis entsprechende Untersuchungsergebnisse vorliegen, auf den Verzehr von Fischen aus Gewässern des Überflutungsgebietes verzichtet werden.
Landrat Schartz bittet alle Helferinnen und Helfer darüber hinaus auf Corona-Schutzmaßnahmen zu achten. „Bei den spontanen Hilfsaktionen ist Abstandhalten nicht immer möglich.“ Umso wichtiger sei es auch kurzfristige Impfangebote zu nutzen und sich und andere durch Selbsttests frühzeitig zu schützen, so der Landrat.