Buchhaltung für Existenzgründer, Freiberufler und Einzelunternehmer
Nicht nur im Eifelkreis, der Stadt Trier oder ganz allgemein im Saarland, sinken die Zahlen derer, die sich selbstständig machen oder versuchen, ihre eigene Idee zu verfolgen. Ebenfalls im bundesweiten Kontext zeigt sich, dass die Zahl der Existenzgründer zurückgeht. Zwar werden die themenspezifischen Veranstaltungen an der IHK immer noch gut besucht. Jedoch entscheiden sich nicht einmal mehr 50 Prozent für die eigene Selbstständigkeit.
Gründe hierfür gibt es einige. Der Gewichtigste ist jedoch scheinbar der hohe bürokratische Aufwand, den die Existenzgründung mit sich bringt. Dabei ist es oftmals recht einfach, sich durch die Bürokratie hierzulande zu kämpfen. Mit der entsprechenden Software, die sich um die Buchhaltung kümmert, wird der Arbeitsaufwand für Kleinunternehmer immens verringert. Mit diversen Funktionen sorgt ein spezielles Programm wie Lexoffice für Rechnungen, Buchhaltung und Banking in einem. Damit bleibt dann folglich mehr Zeit, für die eigentlichen Aufgaben.
Doch um eine effiziente Buchhaltung durchzuführen, ist es wichtig, die richtige Art zu wählen. Hierzulande gibt es derer zwei – die einfache und die doppelte Buchführung. Diese sind einfach erklärt. Liegt der Jahresgewinn unter 60.000 Euro oder kommen nicht mehr als 600.000 Euro Jahresumsatz zusammen, reicht die einfache Buchführung. Bei dieser muss der Selbstständige lediglich eine einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung, EÜR, erstellen. Das gelingt spielend via Excel-Tabelle. Darin protokolliert sind die Ausgaben sowie die Einnahmen. Diese wird, zusammen mit den entsprechenden Belegen, beim Finanzamt eingereicht.
Eine doppelte Buchführung hingegen ist zwar auf den ersten Blick aufwendiger, bringt aber einige Vorteile mit sich. So ist diese für eine Kreditvergabe nachvollziehbarer und vollständiger für die Banken. Ebenso lassen sich Fluktuationen, die saisonal bedingt sind, besser nachvollziehen. Ebenso kann mit dieser eine akkurate Investitionsplanung vorgenommen werden, was mit der EÜR nicht langfristig möglich ist.
Dank der Digitalisierung verzichten viele Kleinunternehmer heute auf den Buchhalter. Die Technik macht es möglich und Software-Programme übernehmen einen Großteil der Arbeit automatisch. Ebenso können Programme heute Belege erkennen und bieten Schnittstellen für Steuerberater, Finanzamt und Online-Banking. Das spart Zeit und ermöglicht es dem Selbstständigen, mehr Energie für seine Projekte zu investieren.
Ein weiterer Punkt, der viele Kleinunternehmer zum Schwitzen bringt, ist die exakte Errechnung der Sozialversicherungsbeiträge. In diesem Kontext gilt es:
Gesamtbruttolohn zu berechnen
entsprechend anfallende Steuern zu kalkulieren
Sozialversicherungsbeiträge festzusetzen
das Nettogehalt zu berechnen
Um diese Arbeit zu erleichtern, gibt es spezialisierte Lohnrechner. Mit diesen lassen sich die Abgaben der Angestellten und die daraus resultierenden Nettogehälter leicht errechne. Gute Buchhaltungsprogramme haben einen Lohnrechner bereits integriert und bieten somit eine komplette Lösung an. Dabei ist es gerade für Kleinunternehmer und Existenzgründer sinnvoll, die Lohnabrechnung selbst zu erstellen. Denn der Arbeitsaufwand ist im Regelfall überschaubar – ebenso wie die Mitarbeiterzahlen. Insofern kann in dieser Phase ein Lohnbüro oder der Steuerberater gespart werden.
Voraussetzung hierfür ist jedoch eine Buchhaltungssoftware, die für das Kerngeschäft Lösungen offeriert. Da sich das Steuergesetz ständig ändert, muss gewährleistet sein, dass auch die genutzte Software stets auf dem aktuellen Stand ist. Perfekt sind dabei Programme, die nicht nur fortlaufend weiterentwickelt und mit Updates versorgt werden, sondern ebenfalls über eine Schnittstelle verfügen, über die, wie bereits erwähnt, der Steuerberater Zugriff hat. In diesen Kontext fällt dann auch das Finanzamt. Hat die Software eine entsprechende Anbindung zum FA und den Sozialversicherungen, ist der Kleinunternehmer in diesem Punkt gut aufgestellt.