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Kreis Trier-SaarburgStadt Trier

Corona: 15 Neuinfektionen im Landkreis und in der Stadt

Gemeinsame Presseerklärung der Stadtverwaltung Trier und der Kreisverwaltung Trier-Saarburg

Trier. Am heutigen Samstag wurden dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg 15 weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet – 6 aus dem Landkreis und 9 aus der Stadt Trier. Die Zahl der seit dem 11. März 2020 nachweislich mit dem Corona-Virus infizierten Personen beträgt nunmehr 7100 (2699 in der Stadt Trier und 4401 im Landkreis Trier-Saarburg).

Heutiger Wert der 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner laut Angaben des Robert-Koch-Institutes:

Stadt Trier: 26,9 Landkreis Trier-Saarburg: 24,1

Seit gestern wurden dem Gesundheitsamt 7 weitere Nachweise von Virus-Mutationen gemeldet. Die Gesamtzahl der Virusmutationen beläuft sich auf 1506, davon 1401 Mal die „britische“ Viren-Mutation B.1.1.7., 76 Mal die „südafrikanische“ Virus-Mutation B.1.351 und ein Nachweis der „indischen Virusvariante“ B.1.617. Weitere 28 Fälle müssen noch genauer differenziert werden.

Die Zahl der aktuell Infizierten liegt aktuell bei 311 – 10 weniger als gestern. Diese verteilen sich wie folgt: 218 im Landkreis und 93 in der Stadt Trier. 4 Patienten aus dem Landkreis und der Stadt werden aktuell stationär in drei Krankenhäusern versorgt.

Die Infektionszahlen verteilen sich im Landkreis Trier-Saarburg wie folgt auf die Verbandsgemeinden.

VG Hermeskeil: 697            VG Konz: 1016             VG Ruwer: 446

VG Saarburg-Kell: 1128       VG Schweich: 634       VG Trier-Land: 480

Gesundheitsamt: AHAL-Regeln strikt beachten und verantwortungsvoll handeln

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät unverändert, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen.

Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I.

Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.

Kreisverwaltung Trier-Saarburg

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