Corona: 18 Neuinfektionen im Landkreis und in der Stadt – Todesfall in Trier
Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Trier und des Landkreises Trier-Saarburg
Trier. Am heutigen Sonntag wurden dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg 18 weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet, 14 aus dem Landkreis und 4 aus der Stadt Trier. Die Zahl der seit dem 11. März 2020 nachweislich mit dem Corona-Virus infizierten Personen beträgt nunmehr 5347 (1985 in der Stadt Trier und 3362 im Landkreis Trier-Saarburg).
Heute wurde dem Gesundheitsamt der Tod einer Patientin aus der Stadt Trier, die im Alter von Mitte 60 im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung verstarb. Damit sind bisher insgesamt 108 Personen aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes verstorben, 84 aus dem Landkreis Trier-Saarburg und nunmehr 24 aus der Stadt Trier.
Insgesamt wurden bisher 302 Nachweise einer Virus-Mutation gemeldet, davon 271 Mal die „britische“ Viren-Mutation B.1.1.7. und 20 Mal die „südafrikanische“ Virus-Mutation B.1.351. Weitere 11 Fälle müssen noch genauer differenziert werden.
Die 7-Tage-Inzidenz liegt nach Mitteilung des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums in der Stadt Trier bei 58,3 sowie im Landkreis bei 58,9 Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen pro 100.000 Einwohnern. (Durch Nachmeldungen können die Inzidenzwerte des Landes geringfügig von den Werten auf der Grundlage der Zahlen des Gesundheitsamtes abweichen.)
Die Zahl der aktuell Infizierten ist weiter gestiegen und liegt bei 415. Diese verteilen sich wie folgt: 277 im Landkreis und 138 in der Stadt Trier. 14 Patienten aus dem Landkreis und der Stadt werden aktuell stationär in vier Krankenhäusern versorgt.
Die Infektionszahlen verteilen sich im Landkreis Trier-Saarburg wie folgt auf die Verbandsgemeinden.
VG Hermeskeil: 599 VG Konz: 810 VG Ruwer: 291
VG Saarburg-Kell: 838 VG Schweich: 465 VG Trier-Land: 359
Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen. Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I. Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.