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Kreis Trier-SaarburgStadt Trier

Corona: 20 Neuinfektionen – Inzidenz im Landkreis bei 80, in Trier bei 61

Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Trier und des Landkreises Trier-Saarburg

Trier.   Am heutigen Montag wurden dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg 20 weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet – 13 aus dem Landkreis und sieben aus der Stadt Trier. Die Zahl der seit dem 11. März 2020 nachweislich mit dem Corona-Virus infizierten Personen beträgt nunmehr 6831 (2590 in der Stadt Trier und 4241 im Landkreis Trier-Saarburg).

Heutiger Wert der 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner laut Angaben des Robert-Koch-Institutes:
Stadt Trier: 61,0
Landkreis Trier-Saarburg: 80,3

Seit gestern wurde dem Gesundheitsamt ein weiterer Nachweis von Virus-Mutationen gemeldet, insgesamt 1211, davon 1105 Mal die „britische“ Viren-Mutation B.1.1.7. und unverändert 56 Mal die „südafrikanische“ Virus-Mutation B.1.351. Weitere 50 Fälle müssen noch genauer differenziert werden.

Die Zahl der aktuell Infizierten ist wieder leicht gestiegen und liegt bei 546 – sieben mehr als gestern. Diese verteilen sich wie folgt: 364 im Landkreis und 182 in der Stadt Trier. Neun Patienten aus dem Landkreis und der Stadt werden aktuell stationär in drei Krankenhäusern versorgt.

Mehr als 30 Prozent Erstimpfungen

Im gemeinsamen Impfzentrum des Kreises und der Stadt wurden (Stand heute, 10 Uhr) 44.916 Erstimpfungen und 21.259 Zweitimpfungen vorgenommen. Die gemeinsame Impfquote inklusive Impfungen bei Hausärzten und durch mobile Impfteams u.ä. beläuft sich auf 30,4 % bei Erstimpfungen (78.916 Personen) und 11,4 Prozent bei Zweitimpfungen (29.666 Personen). Aktuelle Informationen zu Fragen rund um das Thema Impfungen finden sich ansonsten auf der Internetseite des Landes https://impftermin.rlp.de

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät unverändert, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen.

Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I.

Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.

Presseamt Stadt Trier

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