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Kreis Trier-SaarburgStadt Trier

Corona: 23 Neuinfektionen im Landkreis und in der Stadt

Gemeinsame Presseerklärung der Stadtverwaltung Trier und der Kreisverwaltung Trier-Saarburg

Trier. Weitere Lockerungen treten im Kreis ab Donnerstag in Kraft

Am heutigen Mittwoch wurden dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg 23 weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet – 13 aus dem Landkreis und 10 aus der Stadt Trier. Die Zahl der seit dem 11. März 2020 nachweislich mit dem Corona-Virus infizierten Personen beträgt nunmehr 7074 (2683 in der Stadt Trier und 4391 im Landkreis Trier-Saarburg).

Heutiger Wert der 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner laut Angaben des Robert-Koch-Institutes:

Stadt Trier: 24,2 Landkreis Trier-Saarburg: 27,4

Ab Donnerstag weitere Lockerungen im Kreis

Da der Landkreis nun inzwischen seit sechs Werktagen laut den Zahlen des Robert-Koch-Institutes unter der Marke von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner liegt, treten ab dem morgigen Donnerstag laut der 21. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz weitere Lockerungen in Kraft treten.

Unter anderem ist die kontaktlose Sportausübung im Amateur- und Freizeitsport im Freien in Gruppen bis maximal zehn Personen zuzüglich einer Trainingsleitung zulässig, wobei vollständig Geimpfte und Genesene nicht mitgezählt werden. Der außerschulische Musik- und Kunstunterricht ist in Gruppen bis zu zehn Personen sowie einer Lehrperson im Freien zulässig. Der Probenbetrieb der Breiten- und Laienkultur ist ebenfalls in kleinen Gruppen bis zu zehn Personen sowie einer leitenden Person im Freien zulässig. Dabei gilt während des gesamten Unterrichts- und Probenbetriebs das Abstandsgebot.

Kulturelle Veranstaltungen können unter Auflagen wieder vor Publikum stattfinden. Es gilt unter anderem eine Testpflicht. Die Öffnung der Innengastronomie ist wieder möglich mit Abstand, negativem Test und Maskenpflicht bis zum Platz.

Seit gestern wurde dem Gesundheitsamt ein weiterer Nachweis von Virus-Mutationen gemeldet. Die Gesamtzahl der Virusmutationen beläuft sich auf 1451, davon 1346 Mal die „britische“ Viren-Mutation B.1.1.7., 76 Mal die „südafrikanische“ Virus-Mutation B.1.351 und ein Nachweis der „indischen Virusvariante“ B.1.617. Weitere 28 Fälle müssen noch genauer differenziert werden.

Die Zahl der aktuell Infizierten liegt aktuell bei 342 – 2 weniger als gestern. Diese verteilen sich wie folgt: 245 im Landkreis und 97 in der Stadt Trier. 10 Patienten aus dem Landkreis und der Stadt werden aktuell stationär in drei Krankenhäusern versorgt.

Die Infektionszahlen verteilen sich im Landkreis Trier-Saarburg wie folgt auf die Verbandsgemeinden.

VG Hermeskeil: 697            VG Konz: 1014             VG Ruwer: 444

VG Saarburg-Kell: 1126       VG Schweich: 630       VG Trier-Land: 480

Gesundheitsamt: AHAL-Regeln strikt beachten und verantwortungsvoll handeln

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät unverändert, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen.

Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I.

Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.

Kreisverwaltung Trier-Saarburg

 

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