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Kreis Trier-SaarburgStadt Trier

Corona: 26 Neuinfektionen im Landkreis und in der Stadt

Erneuter Todesfall eines Patienten aus dem Landkreis

Trier.   Am gestrigen Samstag wurden dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg 26 weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet – 19 aus dem Landkreis und 7 aus der Stadt Trier. Die Zahl der seit dem 11. März 2020 nachweislich mit dem Corona-Virus infizierten Personen beträgt nunmehr 6595 (2505 in der Stadt Trier und 4090 im Landkreis Trier-Saarburg).

Heutiger Wert der 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner laut Angaben des Robert-Koch-Institutes:

Stadt Trier: 82,5                   Landkreis Trier-Saarburg: 69,6

Heute wurde dem Gesundheitsamt der Tod eines Patienten Ende 60 aus dem Landkreis Trier-Saarburg gemeldet, der im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung verstarb. Damit sind bisher insgesamt 119 Personen aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes verstorben, nunmehr 92 aus dem Landkreis Trier-Saarburg und 27 aus der Stadt Trier.

Erneut wurden dem Gesundheitsamt heute Nachweise von Virus-Mutationen gemeldet, insgesamt 1098 (21 mehr als gestern), davon 996 Mal die „britische“ Viren-Mutation B.1.1.7. und unverändert 54 Mal die „südafrikanische“ Virus-Mutation B.1.351. Weitere 48 Fälle müssen noch genauer differenziert werden.

Die Zahl der aktuell Infizierten sinkt weiter und liegt aktuell bei 602 – 21 weniger als gestern. Diese verteilen sich wie folgt: 379 im Landkreis und 223 in der Stadt Trier. 12 Patienten aus dem Landkreis und der Stadt werden aktuell stationär in fünf Krankenhäusern versorgt.

Die Infektionszahlen verteilen sich im Landkreis Trier-Saarburg wie folgt auf die Verbandsgemeinden.

VG Hermeskeil: 676            VG Konz: 970              VG Ruwer: 377

VG Saarburg-Kell: 1063       VG Schweich: 581       VG Trier-Land: 423

Gesundheitsamt: AHAL-Regeln strikt beachten und verantwortungsvoll handeln

Daher rät das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung unverändert, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen.

Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I.

Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.

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