Anzeige
Kreis Trier-SaarburgThemen des Tages

Corona: 28 Neuinfektionen im Landkreis und in der Stadt

Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Trier und des Landkreises Trier-Saarburg

Trier.    Am heutigen Dienstag wurden dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg 28 weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet – 12 aus dem Landkreis und 16 aus der Stadt Trier. Die Zahl der seit dem 11. März 2020 nachweislich mit dem Corona-Virus infizierten Personen beträgt nunmehr 6455 (2445 in der Stadt Trier und 4010 im Landkreis Trier-Saarburg).

Heutiger Wert der 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner laut Angaben des Robert-Koch-Institutes:

  • Stadt Trier: 83,4
  • Landkreis Trier-Saarburg: 89,7

Ende der „Notbremse“ im Landkreis frühestens nächste Woche

Die auf Grundlage des neuen Bundesinfektionsschutzgesetzes seit Samstag im Landkreis gültige „Notbremse“ endet erst, wenn die durch das RKI gemeldete 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter dem Wert von 100 liegt. Da der Kreis gestern noch über 100 lag, wäre dies – da der Maifeiertag und der Sonntag nicht mitzählen, frühestens am Montag der Fall. Die „Notbremse“ würde dann am übernächsten Tag, also Mittwoch, 5. Mai, außer Kraft treten. Dies jedoch nur, wenn Inzidenzmarke an allen Werktagen unter 100 bleibt.

Erneut wurden dem Gesundheitsamt Nachweise von Virus-Mutationen gemeldet, insgesamt 921 (35 mehr als gestern), davon 820 Mal die „britische“ Viren-Mutation B.1.1.7. und 54 Mal die „südafrikanische“ Virus-Mutation B.1.351. Weitere 47 Fälle müssen noch genauer differenziert werden.

Die Zahl der aktuell Infizierten liegt aktuell unverändert bei 659. Diese verteilen sich wie folgt: 416 im Landkreis und 243 in der Stadt Trier. 21 Patienten aus dem Landkreis und der Stadt werden aktuell stationär in fünf Krankenhäusern versorgt.

Die Infektionszahlen verteilen sich im Landkreis Trier-Saarburg wie folgt auf die Verbandsgemeinden: VG Hermeskeil: 670, VG Konz: 955, VG Ruwer: 368, VG Saarburg-Kell: 1027, VG Schweich: 571, VG Trier-Land: 419.

Gesundheitsamt: AHAL-Regeln strikt beachten und verantwortungsvoll handeln

Daher rät das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung unverändert, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen.

Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I.

Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.

Presseamt Stadt Trier

Anzeige
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"