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Stadt Trier

Corona: 47 Neuinfektionen – Zwei weitere Todesfälle aus dem Landkreis

Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Trier und des Landkreises Trier-Saarburg

Trier.    Am heutigen Donnerstag wurden dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg 47 weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet – einer weniger als Donnerstag vergangener Woche. Diese verteilen sich wie folgt: 29 aus dem Landkreis und 18 aus der Stadt Trier. Die Zahl der seit dem 11. März nachweislich mit dem Corona-Virus infizierten Personen steigt auf 2708 (1044 in der Stadt Trier und 1664 im Landkreis Trier-Saarburg).

Erneut sind zwei ältere Patienten aus dem Landkreis im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung verstorben. Damit sind bisher insgesamt 31 Personen aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes verstorben, nunmehr 21 aus dem Landkreis Trier-Saarburg und 10 aus der Stadt Trier.

Die 7-Tage-Inzidenz liegt in der Stadt Trier bei 76,2 und im Landkreis bei 90,4 Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen pro 100.000 Einwohnern. Die Zahl der Infizierten ist weiter gestiegen und liegt aktuell bei 434 Personen, 281 im Landkreis und 153 in der Stadt Trier – 32 mehr als gestern. 24 Patienten aus dem Landkreis und der Stadt Trier befinden sich in stationärer Behandlung, 17 hiervon im Corona-Gemeinschaftskrankenhaus in Trier und vier im Kreiskrankenhaus Saarburg.

Situation in den Einrichtungen

Nach wie vor sind zahlreiche Einrichtungen von Corona-Neuinfektionen betroffen: 13 Kindertagesstätten, 8 Grundschulen und 17 weiterführende Schulen. Neun Alten- und Pflegeeinrichtungen meldeten ebenfalls in den letzten Tagen positive Infektionsfälle bei Bewohnern und Mitarbeitern. Hier wie in den Krankenhäusern gelten strenge Besuchs- und Hygieneregeln. Die umfangreichen und zeitaufwendigen Ermittlungsarbeiten des Gesundheitsamtes dauern an.

Gesundheitsamt: AHAL-Regeln strikt beachten und verantwortungsvoll handeln

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät dringend, die geltenden Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, regelmäßig einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und zu lüften und Kontakte auch im privaten Umfeld auf ein Minimum zu begrenzen.

Auch die inzwischen geltende Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung bei einem positiven Befund und deren Haushaltsangehörige, auch bei einem Krankheitsverdacht, sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I ist dringend einzuhalten.

Nochmals wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.

Presseamt Stadt Trier

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