Anzeige
Kreis Trier-SaarburgThemen des Tages

Corona: 52 Neuinfektionen im Landkreis und in der Stadt

Bundesnotbremse greift in Trier voraussichtlich vorerst nicht

Trier.   Am heutigen Freitag wurden dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg 52 weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet – 31 aus dem Landkreis und 21 aus der Stadt Trier. Die Zahl der seit dem 11. März 2020 nachweislich mit dem Corona-Virus infizierten Personen beträgt nunmehr 6361 (2404 in der Stadt Trier und 3957 im Landkreis Trier-Saarburg)

Mit dem Inkrafttreten des geänderten Bundesinfektionsschutzgesetzes am heutigen Freitag dienen die Inzidenz-Zahlen, die durch das Robert-Koch-Institut veröffentlicht werden, als Grundlage für die beschlossenen Einschränkungen. Aus diesem Grund werden die Stadt Trier und der Landkreis Trier-Saarburg zukünftig täglich die Inzidenzwerte des Robert-Koch-Instituts melden. In der Regel sind die bisher gemeldeten Zahlen des Landesuntersuchungsamtes Rheinland-Pfalz identisch mit den am Folgetag gemeldeten Zahlen des RKI.

Heutige Werte der 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner:
Robert-Koch-Institut: Stadt Trier: 101,3 – Landkreis Trier-Saarburg: 99,1
Landesuntersuchungsamt: Stadt Trier: 91,5 – Landkreis Trier-Saarburg: 95,7

Bisher wurden dem Gesundheitsamt 834 Nachweise einer Virus-Mutation gemeldet, davon 745 Mal die „britische“ Viren-Mutation B.1.1.7. und 46 Mal die „südafrikanische“ Virus-Mutation B.1.351. Weitere 43 Fälle müssen noch genauer differenziert werden.

Die Zahl der aktuell Infizierten liegt bei 680 – fünf mehr als gestern. Diese verteilen sich wie folgt: 417 im Landkreis und 263 in der Stadt Trier. 18 Patienten aus dem Landkreis und der Stadt werden aktuell stationär in vier Krankenhäusern versorgt.

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät unverändert, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen

Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I.

Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.

Aufgrund verschiedener Anfragen von Handel und Gastronomie teilt die Stadtverwaltung mit, dass in der Stadt Trier die neue, per Bundesgesetz verordnete Notbremse bei Inzidenzen über 100 Neu-Infektionen mit dem Corona-Virus pro 100.000 Einwohnern in 7 Tagen vorerst noch nicht greift. Die Inzidenz muss zum Aktivieren der Bundesnotbremse drei Tage lang in Folge über 100 liegen. Maßgeblich sind für diese Regelungen die Zahlen des Robert-Koch-Instituts. Diese spiegeln in aller Regel mit einem halben Tag Verzögerung die vom Landesuntersuchungsamt ermittelten Inzidenzzahlen wider. Da die Inzidenz beim Landesuntersuchungsamt heute mit 91,5 angegeben wird und dieser Wert dann aller Voraussicht nach Morgen beim RKI greift, war die Inzidenz in Trier keine drei Tage in Folge über dem Grenzwert. Handel und Gastronomie können daher vorerst nach den derzeit geltenden Regeln geöffnet bleiben. Für Trier gilt auch noch keine Ausgangssperre.

Presseamt Stadt Trier

Anzeige
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"